
| Bürgerbüro | |
|---|---|
| Mo, Di, Do, Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
| Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
| Mi | geschlossen |
| Rathaus | |
|---|---|
| Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Gemeinde Altdorf
Kirchplatz 5
71155 Altdorf/BB
Tel.: 07031 / 7474-0
Fax: 07031 / 7474-10
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 04.12.2025 im Rathaus der Gemeinde Altdorf, Kirchplatz 5, 1. Obergeschoss, 71155 Altdorf öffentlich ausgelegt. Zusätzlich werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht.
Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47d des Bundesimmissionsgesetzes (BImSchG)
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 27.10.2025 bis einschließlich zum 28.11.2025 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht. Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Kirchplatz 5, 71155 Altdorf zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare dringende Angelegenheiten eingerichtet: Bürgerbüro 07031/74 74 49 Standesamt 07031/74 74 12 Ordnungsamt 07031/74 74 20 Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.
Luft-Wärmepumpen finden seit einigen Jahren gerade im privaten Umfeld immer häufiger Anwendung zur Beheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen, da diese Anlagen eine effiziente, kostengünstige und klimafreundliche Wärmequelle darstellen können. Jedoch bergen die Anlagen durch ihre Geräuschentwicklung ein hohes immissionsschutzrechtliches Konfliktpotential in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bauherren, Architekten und Fachbetriebe können bereits bei der Auswahl des Gerätes und des Aufstellungsortes und mit der sachgerechten Installation einen wichtigen Beitrag für eine ruhige Nachbarschaft leisten und Konflikte im Vorhinein vermeiden.