Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

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Ihre Gemeindeverwaltung

Lärmaktionsplan der Gemeinde Altdorf

Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Altdorf

Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf Gemarkung Altdorf wurde die L 1148 als Hauptverkehrsstraße erfasst. Die Gemeinde Altdorf ist demnach verpflichtet, für diese von der LUBW kartierte Hauptverkehrsstraße einen Lärmaktionsplan zu erstellen. 

In der aktuellen Stufe 4 der kommunalen Lärmaktionsplanung muss der Lärmaktionsplan der Gemeinde aus dem Jahr 2019 überprüft und fortgeschrieben werden.

Das Ergebnis der durch das Büro Rapp Trans aus Freiburg durchgeführten Auswertung der Lärmkartierung der LUBW für Altdorf  wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 21. Oktober 2025 vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren im vereinfachten Verfahren fortzuführen. 

Hier finden Sie nunmehr den Entwurf des Lärmaktionsplans, welcher zusätzlich in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 04.12.2025 im Rathaus der Gemeinde Altdorf, Kirchplatz 5, 1. Obergeschoss, 71155 Altdorf öffentlich ausliegt.

Erstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Altdorf

Für die erstmalige Erstellung eines Lärmaktionsplanes wurde von der Gemeindeverwaltung am 09. August 2017 das Büro Rapp Trans AG aus Freiburg beauftragt.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung und ein Maßnahmengrobkonzept wurden am 15. Mai 2018 dem Gemeinderat vorgestellt. Es wurde dabei die Erstellung eines qualifizierten Lärmaktionsplans mit einer Wirkungsanalyse der entsprechenden Maßnahmen beschlossen.

Am 12. Februar 2019 wurden im Gemeinderat die Ergebnisse der Wirkungsanalyse vorgestellt. Der Gemeinderat hat dem Entwurf des Lärmaktionsplans zugestimmt und die Gemeindeverwaltung beauftragt, die nach § 47d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

In der Zeit vom 25. Februar 2019 bis einschließlich 25. März 2019 lag der Entwurf des Lärmaktionsplans öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange flossen in die Abwägung ein.

In seiner öffentlichen Sitzung vom 09. April 2019 hat der Gemeinderat den Lärmaktionsplan der Gemeinde Altdorf mit Stand vom
29. März 2019 beschlossen.