| Bürgerbüro | |
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| Mo, Di, Do, Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
| Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
| Mi | geschlossen |
| Rathaus | |
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| Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Nach § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert und die Ergebnisse der Analyse im Dezember 2023 veröffentlicht. Auf Gemarkung der Gemeinde Altdorf verläuft mit der Landesstraße 1184 eine Hauptverkehrsstraße im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die Gemeinde ist somit verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 21. Oktober 2025 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 03. November 2025 bis einschließlich 04. Dezember 2025.
Am 27. Januar 2026 hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten und den Lärmaktionsplan der Gemeinde Altdorf ohne die Festsetzung weiterführender Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen.
Hier finden Sie nunmehr die Endfassung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Altdorf, welcher zusätzlich im Rathaus, Kirchplatz 5, 1. OG, Zimmer OG 7, 71155 Altdorf während den allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegt.
Für die erstmalige Erstellung eines Lärmaktionsplanes wurde von der Gemeindeverwaltung am 09. August 2017 das Büro Rapp Trans AG aus Freiburg beauftragt.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung und ein Maßnahmengrobkonzept wurden am 15. Mai 2018 dem Gemeinderat vorgestellt. Es wurde dabei die Erstellung eines qualifizierten Lärmaktionsplans mit einer Wirkungsanalyse der entsprechenden Maßnahmen beschlossen.
Am 12. Februar 2019 wurden im Gemeinderat die Ergebnisse der Wirkungsanalyse vorgestellt. Der Gemeinderat hat dem Entwurf des Lärmaktionsplans zugestimmt und die Gemeindeverwaltung beauftragt, die nach § 47d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
In der Zeit vom 25. Februar 2019 bis einschließlich 25. März 2019 lag der Entwurf des Lärmaktionsplans öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange flossen in die Abwägung ein.
In seiner öffentlichen Sitzung vom 09. April 2019 hat der Gemeinderat den Lärmaktionsplan der Gemeinde Altdorf mit Stand vom
29. März 2019 beschlossen.