Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Kontaktdaten des Gutachterausschusses

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Altdorf hat seine Tätigkeit zum 31.03.2023 beendet.
Entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Böblingen und den Schönbuchgemeinden ist die Aufgabe zum 01.04.2023 auf den gemeinsamen Gutachterausschuss Böblingen & Schönbuchgemeinden (GAA BB & SBG) übergegangen.

Richten Sie Ihre Anfragen bzgl. Gutachterausschuss bitte an folgenden Kontakt:

Gutachterausschuss Böblingen & Schönbuchgemeinden

gutachterausschuss@boeblingen.de

Tel. 07031/6693236,

Postanschrift: Marktplatz 16, 71032 Böblingen

Der Gemeinderat der Stadt Böblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2024 die "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses BB & SBG und seiner Geschäftsstelle" beschlossen. 

Bodenrichtwerte zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2025

Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2025 können auch auf dem Portal BORIS-BW eingesehen werden.

Bodenrichtwertkarte zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022 und 01.01.2023

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Altdorf hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen. Die Aktualisierung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wurde vom Gutachterausschuss der Gemeinde Altdorf gem. § 196 Abs. 2 BauGB am 21.03.2023 beschlossen.

Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2023 neu ermittelt und am 21.03.2023 vom Gutachterausschuss der Gemeinde Altdorf beschlossen.

In welcher Bodenrichtwertzone das Grundstück liegt, kann auf dem Bodenrichtwertkarten eingesehen werden. In wenigen Tagen sind die aktualisierten Bodenrichtwerte auch im Portal BORIS-BW einsehbar.

In unten stehender Tabelle sind die einzelnen Bodenrichtwerte der Zonen zusammengestellt.

Hinweis

Auskünfte der Verwaltung zu den Bodenrichtwerten sind gebührenpflicht. Die Mindestgebühr beträgt 10,- €.

Legende zur Bodenrichtwertkarte 01.01.2022