Das Rathaus ist umgezogen!
Das Rathaus ist umgezogen!

Damit das Rathaus saniert werden kann, ist die Gemeindeverwaltung umgezogen. Das Bürgerbüro und die allgemeine Verwaltung sind bis auf Weiteres im Gebäude Kirchplatz 4/1 (hinter dem Rathaus) zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.

Kindergartengebühren

Ab dem 01.09.2022 werden folgende Kindergartengebühren erhoben:

Die Gebühren werden jeweils für 12 Monate erhoben. Der Elternbeitrag ist auch während den Ferien oder bei vorübergehendem Fehlen des Kindes durch Krankheit oder anderweitiger Abwesenheit und bei amtlich angeordneter Schließung des Kindergartens von weniger als 2 Monate Dauer in voller Höhe zu bezahlen. Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum 31.08. des Austrittsjahres zu entrichten. Bei kurzzeitigem Ausscheiden von weniger als 2 Monaten gilt der Kindergartenbesuch als nicht unterbrochen.

Bei 1 Kind in der Familie 132,00 € / Monat
Bei 2 Kindern in der Familie 102,00 € / Monat und Kind
bei 3 Kindern in der Familie 68,00 € / Monat und Kind
bei 4 und mehr Kindern in der Familie 23,00 € / Monat und Kind

Gebühren für die Betreuung für Kinder unter 3 Jahren

Für die Betreuung von Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden bis zum Ende des Monats, in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden, folgende Gebühren erhoben:

Bei 1 Kind in der Familie 390,00 € / Monat
bei 2 Kindern in der Familie 290,00 € / Monat und Kind
bei 3 Kindern in der Familie 196,00 € / Monat und Kind
bei 4 und mehr Kindern in der Familie 78,00 € / Monat und Kind

Gebühren für die Ganztagesbetreuung

Für die Ganztagesbetreuung im Kinderhaus Erlachaue oder Kinderhaus Buchenweg wird zusätzlich zur Kindergartengebühr eine Gebühr für die Ganztagesbetreuung erhoben (für 12 Monate im Jahr).

Bitte beachten Sie, dass im KInderhaus Erlachaue aktuell und bis auf Weiteres aus Gründen des Personalmangels keine Ganztagesbetreuung angeboten werden kann.

Bei einer ein-, zwei- oder dreimaligen wöchentlichen Nutzung ist der Nutzungstag bindend zu benennen. Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie das Betreuungsangebot gleichzeitig, so ermäßigt sich die Gebühr für das 2. Kind und jedes weitere Kind um 50 %. Für Alleinerziehende ermäßigt sich die Gebühr um 30 %. Es wird nur ein Ermäßigungsmerkmal anerkannt.

Kinderhaus Erlachaue - aktuell nicht im Angebot

Bei 4 x wöchentlicher Nutzung 196,00 € / Monat und Kind
Bei 3 x wöchentlicher Nutzung 155,00 € / Monat und Kind
Bei 2 x wöchentlicher Nutzung 108,00 € / Monat und Kind
Bei 1 x wöchentlicher Nutzung 57,00 € / Monat und Kind

Kinderhaus Buchenweg

Bei 4 x wöchentlicher Nutzung 188,00 € / Monat und Kind
Bei 3 x wöchentlicher Nutzung 149,00 € / Monat und Kind
Bei 2 x wöchentlicher Nutzung 102,00 € / Monat und Kind
Bei 1 x wöchentlicher Nutzung 55,00 € / Monat und Kind
 
 

Ansprechpartnerin

Melanie Schütz

Sachbearbeitung Kinderbetreuungsangelegenheiten
2. Stock, Zimmer 14

Tel.: 07031/7474-23
Fax: 07031/7474-10