Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo & Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Ab dem 01.09.2022 werden folgende Kindergartengebühren erhoben:
Die Gebühren werden jeweils für 12 Monate erhoben. Der Elternbeitrag ist auch während den Ferien oder bei vorübergehendem Fehlen des Kindes durch Krankheit oder anderweitiger Abwesenheit und bei amtlich angeordneter Schließung des Kindergartens von weniger als 2 Monate Dauer in voller Höhe zu bezahlen. Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum 31.08. des Austrittsjahres zu entrichten. Bei kurzzeitigem Ausscheiden von weniger als 2 Monaten gilt der Kindergartenbesuch als nicht unterbrochen.
Bei 1 Kind in der Familie | 132,00 € / Monat |
Bei 2 Kindern in der Familie | 102,00 € / Monat und Kind |
bei 3 Kindern in der Familie | 68,00 € / Monat und Kind |
bei 4 und mehr Kindern in der Familie | 23,00 € / Monat und Kind |
Für die Betreuung von Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden bis zum Ende des Monats, in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden, folgende Gebühren erhoben:
Bei 1 Kind in der Familie | 390,00 € / Monat |
bei 2 Kindern in der Familie | 290,00 € / Monat und Kind |
bei 3 Kindern in der Familie | 196,00 € / Monat und Kind |
bei 4 und mehr Kindern in der Familie | 78,00 € / Monat und Kind |
Für die Ganztagesbetreuung im Kinderhaus Erlachaue oder Kinderhaus Buchenweg wird zusätzlich zur Kindergartengebühr eine Gebühr für die Ganztagesbetreuung erhoben (für 12 Monate im Jahr).
Bitte beachten Sie, dass im KInderhaus Erlachaue aktuell und bis auf Weiteres aus Gründen des Personalmangels keine Ganztagesbetreuung angeboten werden kann.
Bei einer ein-, zwei- oder dreimaligen wöchentlichen Nutzung ist der Nutzungstag bindend zu benennen. Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie das Betreuungsangebot gleichzeitig, so ermäßigt sich die Gebühr für das 2. Kind und jedes weitere Kind um 50 %. Für Alleinerziehende ermäßigt sich die Gebühr um 30 %. Es wird nur ein Ermäßigungsmerkmal anerkannt.
Bei 4 x wöchentlicher Nutzung | 196,00 € / Monat und Kind |
Bei 3 x wöchentlicher Nutzung | 155,00 € / Monat und Kind |
Bei 2 x wöchentlicher Nutzung | 108,00 € / Monat und Kind |
Bei 1 x wöchentlicher Nutzung | 57,00 € / Monat und Kind |
Bei 4 x wöchentlicher Nutzung | 188,00 € / Monat und Kind |
Bei 3 x wöchentlicher Nutzung | 149,00 € / Monat und Kind |
Bei 2 x wöchentlicher Nutzung | 102,00 € / Monat und Kind |
Bei 1 x wöchentlicher Nutzung | 55,00 € / Monat und Kind |
Sachbearbeitung Kinderbetreuungsangelegenheiten
2. Stock, Zimmer 14
Tel.: 07031/7474-23
Fax: 07031/7474-10