Die Gebühren werden jeweils für 12 Monate erhoben. Der Elternbeitrag ist auch während den Ferien oder bei vorübergehendem Fehlen des Kindes durch Krankheit oder anderweitiger Abwesenheit und bei amtlich angeordneter Schließung des Kindergartens von weniger als 2 Monate Dauer in voller Höhe zu bezahlen. Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum 31.08. des Austrittsjahres zu entrichten. Bei kurzzeitigem Ausscheiden von weniger als 2 Monaten gilt der Kindergartenbesuch als nicht unterbrochen.

Ab dem 01.09.2023 werden folgende Kindergartengebühren erhoben:

Betreuung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr (Kindergarten)

Frühbetreuung

zusätzlich zur Grundgebühr für die Regelbetreuung und ggf. zur Ganztagesgebühr

Für die Frühbetreuung im Kinderhaus Buchenweg und im Kindergarten Schneckenburg wird einheitlich ohne Differenzierung, wie oft diese Betreuungszeit in Anspruch genommen wird, eine Frühbetreuungsgebühr in Höhe von 15,00 €/Monat erhoben.

Für die Frühbetreuung im Kinderhaus Erlachaue wird eine Frühbetreuungsgebühr in folgender Staffelung erhoben:

1 Tag 10,00 € / Monat
2 Tage 15,00 € / Monat
3 Tage 20,00 € / Monat
4 Tage 25,00 € / Monat
5 Tage 30,00 € / Monat

Grundgebühren

Bei 1 Kind in der Familie 145,00 € / Monat
Bei 2 Kindern in der Familie 112,00 € / Monat und Kind
bei 3 Kindern in der Familie 75,00 € / Monat und Kind
bei 4 und mehr Kindern in der Familie 25,00 € / Monat und Kind

Betreuung für Kinder unter 3 Jahren (Krippe)

Frühbetreuung

zusätzlich zur Grundgebühr für die Regelbetreuung und ggf. zur Ganztagesgebühr

Für die Frühbetreuung im Kinderhaus Buchenweg wird eine Frühbetreuungsgebühr in folgender Staffelung erhoben:

1 Tag 15,00 € / Monat
2 Tage 22,50 € / Monat
3 Tage 30,00 € / Monat
4 Tage 37,50 € / Monat
5 Tage 45,00 € / Monat

Für die Frühbetreuung im Kinderhaus Erlachaue wird eine Frühbetreuungsgebühr in folgender Staffelung erhoben:

1 Tag 30,00 € / Monat
2 Tage 45,00 € / Monat
3 Tage 60,00 € / Monat
4 Tage 75,00 € / Monat
5 Tage 90,00 € / Monat

Grundgebühren

Für die Betreuung von Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden bis zum Ende des Monats, in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden, folgende Gebühren erhoben:

Bei 1 Kind in der Familie 429,00 € / Monat
bei 2 Kindern in der Familie 319,00 € / Monat und Kind
bei 3 Kindern in der Familie 216,00 € / Monat und Kind
bei 4 und mehr Kindern in der Familie 86,00 € / Monat und Kind

Gebühren für die Ganztagesbetreuung (Krippe und Kindergarten)

Ganztagesgebühr Kinderhaus Buchenweg und Kinderhaus Erlachaue

zusätzlich zur Grundgebühr für die Regelbetreuung und ggf. zur Frühbetreuungsgebühr

Bei 4 x wöchentlicher Nutzung 207,00 € / Monat und Kind
Bei 3 x wöchentlicher Nutzung 164,00 € / Monat und Kind
Bei 2 x wöchentlicher Nutzung 112,00 € / Monat und Kind
Bei 1 x wöchentlicher Nutzung 61,00 € / Monat und Kind

Bei einer ein-, zwei- oder dreimaligen wöchentlichen Nutzung ist der Nutzungstag bindend zu benennen. Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie das Betreuungsangebot gleichzeitig, so ermäßigt sich die Gebühr für das 2. Kind und jedes weitere Kind um 50 %. Für Alleinerziehende ermäßigt sich die Gebühr um 30 %. Es wird nur ein Ermäßigungsmerkmal anerkannt.

 
 

Ansprechpartnerin

Melanie Schütz

Sachbearbeitung Kinderbetreuungsangelegenheiten
DG 3

Tel.: 07031/7474-23
Fax: 07031/7474-10