Bürgerbüro | |
---|---|
Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
---|---|
Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Der Gemeinde Altdorf sind einige Wasserzählerstände noch nicht mitgeteilt worden. Die Hauseigentümer haben die Möglichkeit, dies bis Freitag, den 24.01.2025, nachzuholen. Sie können uns den Zählerstand auch telefonisch unter der Telefon-Nummer 07031/7474-18 mitteilen. Sollten Sie Ihren Zählerstand nicht bis spätestens 24.01.2025 mitgeteilt haben, wird der Verbrauch anhand des Vorjahreswertes geschätzt. Mit freundlichen Grüßen Ihre Finanzverwaltung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2024 die Bebauungspläne "Nördlich der Erlachaue" und "Rappenäcker-Ost" als Satzungen beschlossen. Die Unterlagen können Sie unter der Rubrik "rechtskräftige Bauleitpläne" einsehen.
Die Gemeinde Altdorf als Meldebehörde ist nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet einmal jährlich auf das Widerspruchsrecht von Datenübermittlungen hinzuweisen.
Ab Januar 2025 gibt es für Personen, die einen neuen Ausweis beantragt haben, einen neuen Auskunftsservice. Mit der Seriennummer und dem individuellen Geburtsdatum kann über unseren Link auf der Homepage der Bearbeitungsstand des Ausweispapiers abgefragt werden. Den Auskunftsservice für Ausweise finden Sie auf der Eingangsseite der Homepage (www.altdorf-bb.de). Außerdem kann bereits bei der Beantragung gewählt werden, ob die Abholnachricht mit der Post, per SMS oder per Email ins Haus kommen soll.
Seit Montag sind wir wieder zu den regulären Öffnungszeiten im Rathaus, Kirchplatz 5, für Sie da