Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er stellt die Art der Bodennutzung auf dem Gemeinde- bzw. Verbandsgebiet grafisch in einer Karte dar. Die Art der Bodennutzung ergibt sich meist aus der geplanten städtebaulichen Entwicklung. So werden zum Beispiel auch Flächen von Wohn- und Gewerbegebieten dargestellt, die in absehbarer Zeit umgesetzt werden sollen oder zukünftig geplant sind. Er hat keine Rechtsverbindlichkeit, lediglich Bindungswirkung für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet, bzw. auf das Gebiet des Planungsverbandes. Einem solchen Planungsverband gehört Altdorf zusammen mit Holzgerlingen und Hildrizhausen an. Die Verbandsversammlung stellt den Flächennutzungsplan auf. Im Jahr 2005 beschloss die Verbandsversammlung den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1994 fortzuschreiben. Das Landratsamt Böblingen hat die Flächennutzungsplanung mit Erlass vom 22. September 2005 genehmigt.

Den für die Gemeinde Altdorf geltenden Flächennutzungsplan können Sie auf folgenden Grafiken einsehen.

 
 
 

Ansprechpartner

Karin Grund

Hauptamtsleiterin
OG 8, Anmeldung über OG 4

Tel.: 07031/7474-20
Fax: 07031/7474-10