Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 17.11.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Pflegeheim Seewiesen“ und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in öffentlicher Sitzung gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 30.11.2020 bis einschließlich zum 08.01.2021 im Rathaus Altdorf, Kirchplatz 5, 71155 Altdorf zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und inner-halb der genannten Frist zur dieser äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen hier ab dem 30.11.2020 sowie unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 Bebauungsplan "Ortsbauplan- Änderung Gartenstraße/Bachstraße" beschlossen. MIt der öffentlichen Bekanntmachung im MItteilungsblatt der Gemeinde Altdorf vom 16.05.2020 ist dieser in Kraft getreten.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.07.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sonnengarten" mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf vom 21.07.2018 ist dieser in Kraft getreten.