Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
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Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 06.02.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsbauplan – 2. Änderung Gartenstraße / Bachstraße“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Ortsbauplan – 2. Änderung Gartenstraße / Bachstraße“ sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Das Plangebiet liegt an der Ecke Bachstraße und Stützenstraße und umfasst das Flst. Nr. 197/1.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 06.02.2024 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Karten/Planausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
An der Ecke Bachstraße und Stützenstraße befinden sich zwei ehemalige landwirtschaft-liche Anwesen. Es bietet sich an, diese künftig im Sinne der innerörtlichen Nachverdichtung und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Baugrenzen des Ortsbauplanes grenzen die Möglichkeiten einer Bebauung jedoch stark ein. Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Mit diesem sollen die städtebaulichen Ziele der Gemeinde für das Areal planungsrechtlich gesichert werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durch-führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des
§ 13a BauGB, nicht statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 19.02.2024 bis einschließlich zum 19.03.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.altdorf-boeblingen.de/de/wirtschaft-bauen/bebauungsplaene.php sowie unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse info@altdorf-bb.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stel-lungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07031 / 7474-17 zu vereinbaren.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Erdgeschoss des Rathauses und im Bürgerbüro, Kirchplatz 4/1, 71155 Altdorf zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbe-rücksichtigt bleiben können.
Altdorf, den 08.02.2024
gez.
Erwin Heller
Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 06.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rappenäcker West“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen. Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2022 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 06.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rappenäcker Ost“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen. Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2022 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 06.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Erlachaue“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen. Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2022 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Gemeinderat hat am 09.02.2021 den Bebauungsplan „Pflegeheim Seewiesen“ und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in öffentlicher Sitzung beschlossen. Die Genehmigung durch das Landratsamt Böblingen wurde im MItteilungsblatt der Gemeinde in KW 20 ortsüblich bekanntgemacht. Der Bebauungsplans "Pflegeheim Seewiesen" ist damit am 22.05.2021 in Kraft getreten.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 den Bebauungsplan "Ortsbauplan- Änderung Gartenstraße/Bachstraße" beschlossen. MIt der öffentlichen Bekanntmachung im MItteilungsblatt der Gemeinde Altdorf vom 16.05.2020 ist dieser in Kraft getreten.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.07.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sonnengarten" mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf vom 21.07.2018 ist dieser in Kraft getreten.