Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Zur Bestreitung des Lebensunterhaltes können Studierende verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen, wenn Unterhalt der Eltern, eigene Einkünfte und andere Zuwendungen beispielsweise von Großeltern nicht ausreichen. Zu den finanziellen Hilfen gehören vor allem:

  • Ausbildungsförderung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Stipendien und Begabtenförderung
  • Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende der Landesstiftung Baden-Württemberg für einen Aufenthalt im Ausland
  • Kindergeld
  • Familienversicherung bei der Krankenkasse
  • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
  • Bildungskredit (Darlehen vom Staat)
  • Studienkredit der KfW, Studiendarlehen, Bildungsfonds
  • Ermäßigung von Internet und Telefongebühren
  • Wohngeld, wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG haben

Zugeordnete Dienstleistungen