Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Ermäßigung der Telefongebühr beantragen

Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom können Sie den Sozialtarif der Deutschen Telekom erhalten.

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen analogen oder ISDN-Anschluß haben.

Bei diesen Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige Vergünstigung der Deutschen Telekom.

Ablauf

Sie müssen den Sozialtarif bei der Deutschen Telekom beantragen. Nutzen Sie dafür das im Internet zum Downoad bereitgestellte Formular und senden Sie es ausgefüllt an die zuständige Stelle.

Unterlagen

  • Bescheinigung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice über die Befreiung von beziehungsweise Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht oder
  • Kopie des BAföG-Bescheides oder
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom.
  • Sie nutzen diesen Anschluss nicht überwiegend gewerblich.
  • Sie sind durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio von der Rundfunkbeitragspflicht befreit beziehungsweise erhalten eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag oder
  • Sie erhalten Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder
  • Sie sind
    • blind,
    • gehörlos oder
    • sprachbehindert und
    • der Grad Ihrer Behinderung beträgt mindestens 90%.

Hinweis: Sie können die soziale Vergünstigung auch erhalten, wenn Sie mit Angehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, in einem Haushalt leben.

Gebühren

Die Höhe der sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom betragen monatlich:

  • EUR 6,94 netto für Personen, die
    • wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebühr befreit sind oder eine Ermäßigung erhalten oder
    • BAföG-Leistungen empfangen
  • EUR 8,72 netto für Personen, die
    • blind,
    • gehörlos oder
    • sprachbehindert sind
    • und deren Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent beträgt.

Nutzen Sie den vollen Betrag in einem Monat nicht aus, wird der Restbetrag nicht in den nächsten Monat übertragen, sondern verfällt.

Die Beträge werden auf die Gebühren für selbst gewählte Standardverbindungen angerechnet.

Achtung: Der Rabatt gilt nicht

  • für die Grundgebühr
  • für Verbindungen zu anderen Anbietern im Rahmen des Call-by-Call
  • bei Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen alternativen Anbieter (Preselection)
  • für Anrufe zu Sonderrufnummern und in Mobilfunknetze
  • bei Pauschaltarifen oder Komplettpaketen