Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.

In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0.

Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

Auslands-BAföG für Studierende beantragen

Höhe

  • Genauso hoch wie bei der Förderung eines Inlandsstudiums
  • Für jedes unter 14 Jahren (Kinderbetreuungszuschlag): 160 EUR monatlich
  • Zuschläge gibt es für:
    • Studiengebühren: bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
    • Reisekosten:
      • bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt 250 Euro
      • bei Studierenden außerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt 500 Euro
    • Zusatzkosten für Krankenversicherung im Ausland
    • höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz: monatlicher Auslandszuschlag, die Höhe bemisst sich nach dem durch das Auswärtige Amt für das jeweilige Land festgesetzten Kaufkraftausgleich.

Förderungsart

  • Zuschlag für die Studiengebühren: 100% Zuschuss
  • Die darüber hinaus gewährte Förderung und die übrigen Zuschläge: 50% Zuschuss, 50% unverzinsliches Staatsdarlehen.
  • Kinderbetreuungszuschuschlag: 100% Zuschuss

Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen.

Dauer

Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule

  • innerhalb der EU oder der Schweiz: bis zum Abschluss
  • außerhalb der EU oder der Schweiz: bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bei einer Hochschulausbildung länger

Ablauf

Die Ausbildungsförderung können Sie schriftlich oder online beantragen.

Verwenden Sie für den schriftlichen Antrag den Antragsassistenten, um eine Auswahl der von Ihnen benötigten Formulare zu erhalten. Die ausgefüllten Formulare können Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken.

Für die sichere Übermittlung Ihres Onlineantrages benötigen Sie entweder die eID-Funktion Ihres Personalausweises oder ein De-Mail-Konto. Die ins Onlineverfahren eingebauten Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf beizufügende Nachweise helfen Ihnen, den Antrag möglichst vollständig einzureichen.

Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.

Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung in Form eines Bescheids. Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto.

Während der Auslandsausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Inlandsförderung. Sie müssen dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung daher mitteilen, dass Sie eine Auslandsausbildung aufnehmen.

Unterlagen

  • Unterlagen wie beim Antrag auf Inlandsförderung
  • zusätzlich Formblatt 6
  • Nachweis über:
    • Immatrikulation
    • Studienplatz an der Hochschule im Ausland
    • Reisekosten
    • Krankenversicherung
    • Studiengebühren

Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Für ein Auslandsstudium:

  • die Voraussetzungen für die Förderung eines Inlandsstudiums sind erfüllt
  • ständiger Wohnsitz in Deutschland oder anderweitige hinreichende Verbindung zum Inland
  • Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte mit einer in Deutschland gelegenen Hochschule
  • bei der Ausbildung im Ausland handelt es sich um ein Vollzeitstudium
  • Die Ausbildung dauert mindestens sechs Monate oder ein Semester. Findet die Ausbildung im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, muss sie mindestens zwölf Wochen dauern. Dieser 12-Wochen-Zeitraum darf sich nicht aus einzelnen Auslandsaufenthalten zusammensetzen.

Für ein Auslandspraktikum:

  • das Auslandspraktikum steht im Zusammenhang mit dem Besuch einer in Deutschland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule
  • das Praktikum ist für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in der Prüfungsordnung geregelt
  • die vorgeschriebene Dauer des Praktikums beträgt mindestens zwölf Wochen
  • das Auslandspraktikum ist der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich
  • die Ausbildungsstätte beziehungsweise die zuständige Prüfungsstelle erkennt an, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlagen

keiner