Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die Landesregierung hat am 27. September 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen.
Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Das Sozialministerium hat die Corona-Verordnung Absonderung angepasst.
Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich ab Mittwoch, 16. November 2022 nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.
Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.
Mo. bis Fr.
8.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 15.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt BB auf: www.lrabb.de/coronavirus
Mo. bis Fr. 9.00 bis 16.00 Uhr
außerhalb der regulären Sprechzeiten
Bundesweit: 116 117