Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung
Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Informationen der Gemeindeverwaltung zu Corona COVID-19

Corona-Verordnungen

CoronaVO - gültig ab 01. Oktober 2022

Die Landesregierung hat am 27. September 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen.

Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Aktuelle Änderungen zum 01. Oktober 2022

  • Neufassung der Verordnung und Anpassung an das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
  • Einige Regelungen wie FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und in medizinischen Einrichtungen sind nun durch das IfSG geregelt.
  • Laufzeit der Verordnung bis 30. November 2022.

CoronaVO absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen - gültig ab 16. November 2022

Änderungen zum 16. November 2022

Das Sozialministerium hat die Corona-Verordnung Absonderung angepasst.

Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich ab Mittwoch, 16. November 2022 nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.

Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.

 
 

Wichtige Kontaktstellen

Gesundheitsamt Böblingen

Mo. bis Fr.
8.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 15.00 Uhr

07031 663 3500

Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt BB auf: www.lrabb.de/coronavirus

Landesgesundheitsamt

Mo. bis Fr. 9.00 bis 16.00 Uhr

0711 904 39555

Notfallpraxen

außerhalb der regulären Sprechzeiten

Bundesweit: 116 117