Das Land Baden-Württemberg hat zum 10. Januar 2022 eine Testpflicht für den Besuch der Kindertageseinrichtungen eingeführt. Die entsprechende rechtliche Umsetzung der Testpflicht ist mit der Änderung der Corona-Verordnung Kita vom 08.01.2022 in Kraft getreten.
Im Gegensatz zu unserer bisherigen Handhabung der Testpflicht in Altdorf, ist nach der neuen Landesregelung ein Kita-Besuch ist nur noch möglich, wenn die Kinder dreimal wöchentlich an einem Corona-Schnelltest in ihrer Einrichtung teilnehmen. Eine häusliche Testung durch die Eltern ist nicht mehr ausreichend, um das Betreuungsangebot wahrzunehmen.
Kinder, die an den Testungen in der Einrichtung nicht teilnehmen sollen, müssen an den von den Einrichtungen festgelegten Testtagen (in der Regel Montag/Mittwoch/Freitag) den Nachweis einer zertifizierten Teststelle mitbringen (Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR-Test max. 48 Stunden alt).
Diese Neuregelung setzen wir ab Mittwoch, 12.01.2022 in allen Einrichtungen der Gemeinde Altdorf um.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die pädagogischen Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen und die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Zur weiteren Information haben wir Ihnen Sie das entsprechende Schreiben des Kultusministeriums beigefügt.
Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
07031 663 3500
Sa und So geschlossen -
Wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt BB auf: www.lrabb.de/coronavirus
Mo. bis Fr. von 9 bis 16 Uhr
außerhalb der regulären Sprechzeiten
Bundesweit: 116 117