Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.

Hinweis: Für die kirchlichen Stiftungen wird das Stiftungsverzeichnis bei der obersten Behörde der jeweiligen Religionsgemeinschaft geführt.

In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:

  • Name und Anschrift
  • Sitz
  • Zweck
  • Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung
  • Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit
  • Anerkennungsbehörde

Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedem gestattet. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Zugeordnete Dienstleistungen