Das Rathaus ist umgezogen!
Das Rathaus ist umgezogen!

Damit das Rathaus saniert werden kann, ist die Gemeindeverwaltung umgezogen. Das Bürgerbüro und die allgemeine Verwaltung sind bis auf Weiteres im Gebäude Kirchplatz 4/1 (hinter dem Rathaus) zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.

Stiftungsverzeichnis - Einsicht nehmen

Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.

Hinweis: Davon ausgenommen sind kirchliche Stiftungen. Auskünfte über diese erhalten Sie in der Regel bei kirchlichen Einrichtungen.

In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:

  • Name und Anschrift
  • Sitz
  • Zweck
  • Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung
  • Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit
  • Anerkennungsbehörde

Die Stiftung muss jede Änderung der Anschrift und jede Änderung der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftungsbehörde mitteilen. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Ablauf

Sie können beim jeweiligen Regierungspräsidium Einsicht nehmen. Eine formlose Anmeldung bei der Stiftungsbehörde genügt.

Tipp: Informationen über einzelne Stiftungen erhalten Sie am einfachsten im Internet.
Im Themenportal "Stiftungen" finden Sie Register. In denen sind die im Regierungsbezirk eingetragenen Stiftungen teilweise nach Stiftungsnamen, Stiftungszweck und nach Stiftungssitz geordnet.

Achtung: Es handelt sich dabei nicht um das Stiftungsverzeichnis. Die im Internet zugänglichen Verzeichnisse enthalten nur Stiftungen, die dieser Art der Veröffentlichung zugestimmt haben.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Das Stiftungsverzeichnis kann jede Person ohne Angabe von Gründen einsehen.

Gebühren

Fertigung von Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 15,00 Euro

Rechtsgrundlagen

Widerspruch