Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Viele Mütter und Väter erziehen ihre Kinder alleine. Für ihre finanzielle Unterstützung sorgt der Unterhaltsanspruch, den das Kind gegen den anderen Elternteil hat. Der nicht erziehende Elternteil ist verpflichtet, sich abhängig von seinem Einkommen an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen. Ist er dazu nicht in der Lage oder entzieht er sich der Durchsetzung der Unterhaltszahlungen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Hinweis: Das Jugendamt kann gegebenenfalls als Beistand bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen helfen.

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