Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Wenn Sie in Deutschland als Entwurfsverfasser tätig werden möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Entwurfsverfasser erbringen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig anspruchsvolle Dienstleistungen. Die Befähigung hierzu erwerben Sie durch Ihre besondere berufliche Qualifikation.

Um als freiberuflicher Entwurfsverfasser selbstständig tätig sein zu können, müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden.

Vorher sollten Sie Ihre Selbstständigkeit sorgfältig planen und bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen klären. Sie sollten sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten informieren.

Sie müssen klären, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Ob Sie sich für ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft oder eine juristische Person entscheiden, hängt von Ihren individuellen Unternehmenszielen ab. Die Basis für Ihre Entscheidung sollten finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein.

Während der Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie besondere Pflichten erfüllen. Sie können aber auch besondere Schutzrechte geltend machen. Beachten Sie bei der Berufsausübung die besonderen steuerlichen Aspekte.

Zugeordnete Dienstleistungen