Das Rathaus ist umgezogen!
Das Rathaus ist umgezogen!

Damit das Rathaus saniert werden kann, ist die Gemeindeverwaltung umgezogen. Das Bürgerbüro und die allgemeine Verwaltung sind bis auf Weiteres im Gebäude Kirchplatz 4/1 (hinter dem Rathaus) zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo, Di 7.30 - 12.00 Uhr
Mo Nachmittag nur nach Vereinbarung 15.00 - 18.00 Uhr
Do, Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Wenn Sie sich als Eltern die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) wenden. Je nach Einzelfall kann Ihnen der Teilnahmebeitrag beziehungsweise die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Wenn Sie krank sind, in die Klinik müssen oder ein Kuraufenthalt bevorsteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe Ihren Haushalt übernehmen. Die Haushaltshilfe wird Ihnen entweder von Ihrer Krankenkasse gestellt oder die Krankenkasse ersetzt Ihnen die Kosten für die Hilfeleistung.

Wenn Ihr Kind krank ist und Ihre Pflege braucht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freigestellt werden und Krankengeld erhalten.

Sie können auch eine Haushaltshilfe beschäftigen, die Sie über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Zugeordnete Dienstleistungen