Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Wenn Sie sich als Eltern die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) wenden. Je nach Einzelfall kann Ihnen der Teilnahmebeitrag beziehungsweise die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Wenn Sie krank sind, in die Klinik müssen oder ein Kuraufenthalt bevorsteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe Ihren Haushalt übernehmen. Die Haushaltshilfe wird Ihnen entweder von Ihrer Krankenkasse gestellt oder die Krankenkasse ersetzt Ihnen die Kosten für die Hilfeleistung.

Wenn Ihr Kind krank ist und Ihre Pflege braucht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freigestellt werden und Krankengeld erhalten.

Sie können auch eine Haushaltshilfe beschäftigen, die Sie über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Zugeordnete Dienstleistungen