Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
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Nachmittag nur nach Vereinbarung


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Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Sie haben einen Autounfall im Ausland. Der Sachschaden ist durch Ihre Kfz-Versicherung gedeckt. Wer aber bezahlt Ihre Behandlungskosten im Krankenhaus? Wie können Sie den finanziellen Verlust abfedern, wenn Sie durch einen Unfall nach Ihrer Reise arbeitsunfähig sein sollten? Sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz für sich und Ihre Angehörigen bei Krankheiten oder Unfällen.

Auslandskranken- und Rückholversicherung

Bei Reisen in Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Behandlungskosten bis zu der in Deutschland üblichen Höhe.

Nicht abgedeckt sind aber die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Dafür können Sie sich mit einer Rückholversicherung zusätzlich versichern.

Wenn Sie in ein Land reisen, mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland gibt, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung inklusive Rückholservice abschließen, da die Kosten für Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte im Ausland schnell mehrere tausend Euro betragen können.

Hinweis: Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, überprüfen Sie vor Reiseantritt, ob Leistungen für Behandlungen im Ausland oder ein Rückholservice inbegriffen sind, damit Sie sich nicht unnötig doppelt versichern.

Unfallversicherung

Besonders wenn auf Ihrer Reise ein hohes Verletzungsrisiko besteht wie z.B. bei Sporturlauben, sollten Sie überlegen, ob sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung lohnt. Bei Verletzungen können Sie beispielsweise Unfallrenten, Tagegelder oder andere Geldleistungen erhalten. Informieren Sie sich bei den einzelnen Versicherungsunternehmen über die genauen Angebote und Leistungen.

Zugeordnete Dienstleistungen