Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland

Seit 1. Juni 2004 wird in den Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen der Auslandskrankenschein schrittweise durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC = European Health Insurance Card) ersetzt. Damit wird für gesetzlich Krankenversicherte der Zugang zu den medizinisch erforderlichen Leistungen bei Reisen in diese Staaten vereinfacht.

Die neue Europäische Krankenversicherungskarte gilt wie bisher der Auslandskrankenschein nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Arbeitnehmerentsendung, Arbeitsuche, Studium). Sie gilt für notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus sowie für die notwendige Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Als Inhaber einer EHIC haben Sie in Ihrem Reiseland dieselben Leistungsansprüche wie ein Versicherter dieses Landes. Das heißt aber auch, dass Sie wie diese Versicherten die für das Krankenversicherungssystem Ihres Reiselandes üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen zu tragen haben.

Hinweis: Im Ausland gelten andere versicherungsrechtliche Besonderheiten (z.B. Abrechnung als Sachleistung oder im Wege der Kostenerstattung) als in Deutschland. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor Reisebeginn bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) die "Merkblätter zur Krankenversicherung bei Urlaub im Ausland" zu beschaffen. Die Merkblätter gibt es für sämtliche EU-Staaten und eine Reihe weiterer Staaten und sie können auch online bei der DVKA abgerufen werden.

Die Europäische Krankenversicherungskarte wird den Versicherten zusätzlich zur nationalen Krankenversichertenkarte zur Verfügung gestellt. In Deutschland haben die Krankenkassen in der Regel die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte angebracht.

Für Reisen in bestimmte Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, benötigen Sie weiterhin den Auslandskrankenschein. Dazu zählen z.B. die Balkanstaaten (Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro) oder die Mittelmeeranrainer Tunesien und Türkei.

Achtung: Wer gezielt ins Ausland fährt, um sich behandeln zu lassen, kann die Europäische Krankenversicherungskarte oder den Auslandskrankenschein dafür nicht einsetzen. Eine solche Behandlung sollte wie bisher nur nach Zustimmung der jeweiligen Krankenkasse erfolgen.

Ablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welcher Krankenversicherungsschutz für Ihr Reiseland besteht. Wenn zwischen Deutschland und Ihrem Urlaubsland kein Sozialversicherungsabkommen besteht, sollten Sie unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, da Sie sonst keinerlei Versicherungsschutz haben und anfallende Arzt- oder Krankenhauskosten selbst bezahlen müssen.

Tipp: Viele Krankenkassen kooperieren mit privaten Krankenversicherungsunternehmen und bieten günstige Tarife für ihre Versicherten an. Fragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse.

Achtung: Die neue Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt nicht die private Auslandsreisekrankenversicherung. So ist vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt auch für diese Zwecke ratsam.