Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

Möchten Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten? Die Kindertagespflege ist eine familiäre, flexible, fördernde, individuelle und verlässliche Betreuungsform für Kinder von 0 bis 14 Jahren.

Bei erstem Interesse an einer Pflegeerlaubnis können Sie sich an einen Kindertagespflegeverein in Ihrer Nähe wenden. Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. hat ein nahezu flächendeckendes Netz von örtlichen oder auf Kreisebene tätigen Tageselternvereinen aufgebaut.

Die Pflegeerlaubnis als Kindertagespflegeperson benötigen Sie, wenn Sie in den eigenen Räumen oder in anderen geeigneten Räumen Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt über einen länger als drei Monate andauernden Zeitraum betreuen möchten.

Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist in der Regel die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson über 300 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Die Finanzierung setzt sich aus Mitteln des Landes, sowie der Kommunen zusammen. Für die zukünftigen Kindertagespflegepersonen fallen keine Kosten für die Qualifizierung an.

Zugeordnete Dienstleistungen