Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

  • länger als drei Monate gegen Entgelt,
  • außerhalb der Wohnung der Kinder,
  • während eines Teils des Tages und
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.

Ablauf

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie formlos beim Jugendamt beantragen. Es prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Sie erhalten Termine für

  • ein Erstgespräch,
  • einen Hausbesuch und
  • ein weiteres Informationsgespräch.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

Unterlagen

  • Gesundheitszeugnis
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Kurzlebenslauf
  • Ausbildungsnachweise
  • Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
  • Nachweis über Qualifizierungsmaßnahmen

Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

  • Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
    • Persönlichkeit,
    • Sachkompetenz und
    • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
  • Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über mindestens 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Für Tagespflegepersonen, deren Qualifikation bis zum 31. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen wurde, beträgt die Qualifizierung mindestens 160 Unterrichtseinheiten. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Qualifizierung vorgesehen.
  • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

keine