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| Rathaus | |
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Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. In Altdorf sind rund 3.500 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt und können mit ihrer Stimmabgabe mitentscheiden, wer Baden-Württemberg in den kommenden fünf Jahren regieren wird.
Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen. Ebenso wurde erstmalig bei einer Landtagswahl das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt.
Das neue Zweistimmen-Wahlrecht
Erststimme – für die Person, die Ihren Wahlkreis direkt im Landtag vertreten soll.
Zweitstimme – für die Landesliste einer Partei, also dafür, wie viele Sitze jede Partei insgesamt bekommt. Ihre beiden Stimmen können Sie derselben Partei geben – oder sie splitten: zum Beispiel die Erststimme an eine Kandidatin von Partei A und die Zweitstimme an Partei B.
Vor der Landtagswahl erstellt die Gemeinde ein Wählerverzeichnis. Hier sind alle Personen aufgeführt, die für die Stimmabgabe zur Landtagswahl wahlberechtigt sind. Die Wahlbenachrichtigung werden in den kommenden Tagen, spätestens bis zum 15.02.2026 an alle Wahlberechtigten zugestellt. Bitte bringen Sie diese Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mit oder beantragen Sie, wie dort im einzelnen beschrieben, Briefwahlunterlagen.
Wählen im Wahllokal
Am Wahlsonntag 08.03.2026 sind die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe, danach für die öffentliche Auszählung der Stimmen geöffnet.
Die Wahllokale sind
Wahlbezirk 001-01: Altdorf-Süd
Wahlraum: Bürgersaal im Bürgerhaus, Kirchplatz 2, 71155 Altdorf
- rollstuhlgerecht
Wahlbezirk 001-02: Altdorf-Nord
Wahlraum: Kinderhaus Buchenweg, Buchenweg 1, 71155 Altdorf
- rollstuhlgerecht
Wahlbezirk 001-03: Altdorf-Ost
Wahlraum: Kinderhaus Erlachaue, Furtweg 26, 71155 Altdorf
- rollstuhlgerecht