Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Abfallwirtschaftsamtes in Böblingen: www. awb-bb.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Abfallwirtschaftsamtes in Böblingen: www. awb-bb.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Abfallwirtschaftsamtes in Böblingen: www. awb-bb.de
Beispiele:
Verschmutzte Wertstoffe (Kartonagen, Folien, Papiersäcke...)
Abdeckfolien (von Malerarbeiten...)
Holz ohne Holzschutzmittel oder Flammschutzbehandlung
Isolier- und Dämmmaterial (Styrodur, Styroporplatten verschmutzt oder flammschutzbehandelt...)
Keine Glas- und Steinwolle (siehe unten)!
Dachpappe
Leichtbauplatten (auch mit Styroporanhaftungen)
Bodenbelagsrollen
Abwasserleitungen aus Kunststoff
Ausgehärtete Lack, Farb- und Klebereste
Tapetenreste
Ältere Fassadenplatten und Dachwellplatten enthalten oft gesundheitsgefährdende Asbestfasern. Deshalb sind beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Auch Glas- und Steinwolle muss besonders behandelt werden, da freigesetzte Fasern in der Lunge Krebs auslösen können. Bitte klicken Sie hier , um nähere Informationen zur besonderen Anlieferung dieser Stoffe zu bekommen und die aktuellen Gebühren zu erfahren. Fragen zu Asbest beantwortet man Ihnen unter 07031/ 663- 1915, zu Glas- und Steinwolle unter 07031/663- 1908.
Diese sind von der Entsorgung des Landkreises Böblingen ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihren Energieversorger.
Tankbehälter müssen entleert und gereinigt sein. Am besten von einer Fachfirma reinigen und durchtrennen lassen. Metallbehälter zum Schrott, Kunststofftank zum Sperrmüll. Wegen der Größe der Container dürfen die Gegenstände nicht größer als 2m x 1,20m x 0,80m sein. Der Ausbau von unterirdischen Tankbehältern muss beim Wasserwirtschaftsamt angemeldet werden (07031/663-1412).
Haushaltsübliche Mengen (bis 10 l, 10 kg) dürfen kostenlos zu den Schadstoffannahmestellen. Geben Sie die Schadstoffe möglichst in der Originalverpackung ab. Völlig entleerte Schadstoffbehälter (Dosen, Eimer, Kanister, Flaschen) dürfen als Wertstoffe zu den Wertstoffhöfen gebracht werden. Lösemittelarme, -freie oder ausgehärtete Farben, Lacke oder Kleber dürfen in den Restmüll. Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren sind kein Restmüll; sie können zu den Wertstoffhöfen mit Elektronikgeräteschrottannahme gebracht werden.
Alle sauberen Verkaufsverpackungen wie Kartonagen, PE-Folie, sauberer Verpackungsstyropor, sowie Schrott (Metallgeländer, Dachrinnen, Rohre, Waschmaschinen, Herde...) können kostenlos auf allen Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Abholservice: Große Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Trockner können gegen Gebühr auch vor der Haustüre abgeholt werden. Informationen dazu erhalten Sie unter: 07031/ 663-1291.
Sperriger Müll aus Privathaushalten, der nicht in einen 120 Liter Restmüllbehälter passt. Beispiele: Möbel, Teppiche, Bügelbrett, Wäschekorb, große Sport- und Spielgeräte.... Kein Sperrmüll sind: Gefüllte Säcke (mit Restmüll wie Spielsachen, Lumpen..). Abfälle aus Gebäuderenovierungen sind kein Sperrmüll. Sperrmüll kann kostenpflichtig auf allen Wertstoffhöfen abgegeben oder auf Abruf vor der Haustür abgeholt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Abfallwirtschaftsamtes in Böblingen: www. awb-bb.de
Abholservice: Große Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Trockner können gegen Gebühr auch vor der Haustüre abgeholt werden. Informationen dazu erhalten Sie unter: 07031/ 663-1291.