Das Landratsamt Böblingen hat nach § 20 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 20 Abs. 7 CoronaVO im Landkreis Böblingen eine Allgemeinverfügung zur Feststellung eines Inzidenzwertes von > 100 Neuinfektionen erlassen.
Die Feststellung des Überschreitens der Inzidenz von 100 hat zur Folge, dass mit Wirkung von Dienstag, 13.04.2021, 0:00 Uhr, weitere Einschränkungen gelten.