Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Einige Berufsgruppen, die während ihrer Arbeit einer ionisierenden Strahlung ausgesetzt sind, unterliegen dem beruflichen Strahlenschutz. Dies betrifft Berufsgruppen in der Medizin, in der Industrie, in Wasserwerken, im Bergbau und in Flugzeugen. Die Strahlenschutzverordnung schreibt unter anderem vor, dass für die zu überwachenden Personen die Körperdosis zu ermitteln ist. Hierfür ist die Personendosis durch ein geeignetes Messgerät, zum Beispiel einem Dosimeter, zu messen.

Die Ermittlung der Körperdosis ist nicht möglich bei einer unterbliebenen oder fehlerhaften Messung. Gründe hierfür können sein, dass das Dosimeter nicht innerhalb der vorgegebenen Frist an die Messstelle zurückgesandt wurde oder nicht auswertbar ist. In einem solchen Fall muss die zuständige Behörde für Strahlenschutz eine Ersatzdosis festlegen.

Die Vorschriften, Vorgaben und Regelungen für den beruflichen Strahlenschutz sind im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung zu finden.

Zugeordnete Dienstleistungen