Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.

In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0.

Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

Die eigenen Füße sind zur Bewältigung der Alltagsmobilität für einen Großteil der Bevölkerung das wichtigste individuelle Verkehrsmittel. Zu Fuß gehen ist umwelt- und sozialverträglich, flexibel und spontan, gesundheitsfördernd und ohne technischen Aufwand machbar. Schon heute wird etwa ein Viertel aller Wege in Baden-Württemberg zu Fuß zurückgelegt. Obwohl der Fußverkehr damit eine zentrale Rolle im Mobilitätsgeschehen einnimmt, wurde er lange Zeit verkehrspolitisch nicht wahrgenommen. Land und Kommunen können viel dafür tun, die Bedingungen für das Zufußgehen deutlich zu verbessern, vor allem für Kinder und die immer größer werdende Gruppe der älteren sowie für mobilitätseingeschränkte Menschen.

Das Land Baden-Württemberg engagiert sich daher systematisch in der Fußverkehrsförderung. Ziel des Landes ist es, Fußwege sicher und attraktiv zu machen. Gemessen an der Zahl der Wege soll der landesweite Fußverkehrsanteil soll von derzeit etwa 23 Prozent bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent gesteigert werden.

Für eine systematische Fußverkehrsförderung hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur eine Koordinierungsstelle für den Fußverkehr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg geschaffen. Damit nimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern ein.

Bei der systematischen Förderung des Fußverkehrs hat das Land vier Handlungsfelder im Blick:

  • landesweite Fußverkehrsmaßnahmen und Modellprojekte in Zusammenarbeit mit den Kommunen,
  • Aufbau und Unterstützung von Netzwerkstrukturen,
  • Service für die Kommunen und
  • Optimierung des rechtlichen und finanziellen Rahmens.

Wichtigste Partner zur Förderung des Fußverkehrs sind die Städte und Gemeinden. Sie sind in der Regel für die Maßnahmen vor Ort zuständig. Dort sollen Maßnahmen für Querungen ergriffen werden, um zum Beispiel Ampelschaltungen zu optimieren oder gleich durch Zebrastreifen zu ersetzen. Ein wichtiges Ziel ist eine größere Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität wie z.B. durch Sitzbänke. Maßnahmen sollen sich an den Bedürfnissen von mobilitätseingeschränkten Personen, aber auch an der großen Gruppe älterer Menschen mit Geh-, Seh- und sonstigen Schwächen orientieren.

Leit- und Informationssysteme können helfen, den Fußverkehr noch attraktiver zu gestalten, und wirken sich zugleich positiv auf die Attraktivität der Städte und Gemeinden für Gäste, Touristen oder Kunden des Einzelhandels aus.

Zu Fuß gehen ist eine Verkehrsart, die genau wie der Auto- und Radverkehr ein Netz, eine zweckmäßige Infrastruktur und eine Beschilderung erfordert und angemessen gefördert werden muss.