Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Wenn Sie in Frankreich sozialversichert sind, umfasst dies auch die Unfallversicherung, Sie sind dann also durch Ihren Arbeitgeber gegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit versichert. Dieser Schutz gilt ab dem Zeitpunkt der Einstellung.

Von der grundsätzlichen Versicherungspflicht bestehen Ausnahmen, z.B. für Selbständige. In diesem Fall kann man sich durch die Zahlung freiwilliger Beiträge gegen o.g. Risiken absichern.

Sie müssen Ihren Unfall innerhalb von 24 Stunden Ihrem Arbeitgeber melden. Eine Berufskrankheit können Sie direkt bei der zuständigen Krankenkasse melden.