Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Reisen innerhalb der Europäischen Union

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) müssen Sie für Hunde, Katzen und Frettchen einen Heimtierausweis (auch: Pet Passport) besitzen. Mit dem weisen Sie einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut nach.
Das Mindestalter für Jungtiere (Katzen und Hunde) beträgt 15 Wochen, da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert. Bestimmte Kampfhundrassen oder Hunde dieser Rassetypen dürfen Sie nicht mitgeführen.
Das Heimtier muss eindeutig gekennzeichnet und der Heimtierausweis vollständig ausgefüllt sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend.

Für andere Tiere wie zum Beispiel Vögel oder Kaninchen gelten national unterschiedliche Bestimmungen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Reise über die Anforderungen Ihres Reiselandes.
Das können Sie beispielsweise bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes tun.

Irland, Malta und Finnland haben zusätzliche Anforderungen für die Einreise mit Heimtieren.
So fordern diese Staaten auch noch eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multiloccularis) 24 bis 120 Stunden vor der Einreise.
Die Behandlung muss im Heimtierausweis dokumentiert sein. Außerdem gilt dort nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.

Für folgende Nicht-EU-Länder gelten dieselben Reisebestimmungen für Heimtiere wie innerhalb der EU:

  • Andorra
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Schweiz
  • Vatikan
  • Vereinigtes Königreich

Ebenfalls betroffen von den EU-internen Reisebestimmungen sind folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete:

  • Grönland und die Faröer Inseln
  • Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion
  • Kanarische Inseln
  • Azoren und Madeira
  • Gibraltar

Zugeordnete Dienstleistungen