Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Für den Übergang aus der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, sodass jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin diesen Übergang nach den persönlichen Vorstellungen gestalten kann. Ob Sie aus einer Vollzeitbeschäftigung direkt in den Ruhestand gehen oder sich für Altersteilzeit entscheiden, hängt von Ihrer persönlichen Einstellung ab. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Modelle vor.
Besonderheiten gelten bei Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung.
Tipp: Nehmen Sie die Beratung der Rentenversicherungsträger in Anspruch und sorgen Sie rechtzeitig für einen lückenlosen Versicherungsverlauf. Beachten Sie auch die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge.