Bürgerbüro | |
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Rathaus | |
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Als Inhaberin oder Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts sind Sie allein befugt, den geschützten Gegenstand oder die geschützte Bezeichnung zu benutzen. Allen Dritten ist es verboten, dies ohne Ihre Zustimmung zu tun. Schutzrechte gelten für das jeweilige Hoheitsgebiet. Ihre zeitliche Geltung ist begrenzt. Die bekanntesten Schutzrechte sind:
Weitere gewerbliche Schutzrechte sind der Sortenschutz und Halbleitertopografien.
Hinweis: Die Ausführungen auf diesen Seiten sollen Ihnen einen Überblick zu den einzelnen Schutzrechten gewähren und sind somit nicht abschließend. Es werden nur die Schutzrechte behandelt, die Sie in Deutschland anmelden können. Es gibt jedoch in allen Staaten nationale Schutzrechte. Europäische und internationale Schutzrechte können Sie aber auch mit jeweils einer einzigen Anmeldung erhalten. Informationen dazu erhalten Sie beim Europäischen Patentamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beziehungsweise bei der World Intellectual Property Organization (WIPO).