Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Vor dem Umzug

  • Umzug organisieren (z.B. Termin festlegen, Umzugsunternehmen beauftragen, Umzugshelfer organisieren, Parkfläche reservieren)
    Schweizer Staatsangehörige müssen einen entsprechenden Antrag auf Zollbefreiung für ihr Übersiedlungsgut stellen.
  • laufenden Mietvertrag fristgerecht kündigen, Rückzahlung der Mietkaution regeln und einen Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren (eventuell Übergabeprotokoll erstellen und alte Zählerstände festhalten)
  • bei der Stadt oder der Gemeinde den bisherigen Wohnsitz abmelden
  • Adressänderung und Umzugsdatum dem Finanzamt mitteilen
  • Kinder in der Kindertageseinrichtung/Schule abmelden
  • Umzug der zuständigen Krankenkasse mitteilen, gegebenenfalls Krankenversicherung abmelden
  • Umzug den zuständigen Stellen für Familienleistungen mitteilen
  • bei Arbeitslosigkeit: Umzug den zuständigen Stellen mitteilen (Agentur für Arbeit, Pôle Emploi, regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), kantonale Behörde)
  • als Rentner oder Rentnerin: Umzug dem Rentenversicherungsträger mitteilen
    Achtung: Wenn Sie eine Rente beziehen, kann sich ein Umzug auf Ihre Rentenhöhe auswirken.
  • Versicherungen informieren und gegebenenfalls Versicherungen kündigen
  • gegebenenfalls Ihr Konto auflösen
  • Gas, Strom, Wasser oder Fernwärme abmelden
  • Fahrzeug abmelden
  • Telefon, Fernseher beziehungsweise Kabelanschluss abmelden
  • gegebenenfalls Hund abmelden
  • Nachsendeauftrag für die Post beantragen
  • Abonnements kündigen oder Adressänderung mitteilen
  • weitere Verträge ändern oder kündigen, z.B Handyvertrag

Nach dem Umzug

  • Zählerstände in der neuen Wohnung ablesen (im Zuge der Wohnungsübernahme)
  • Übergabeprotokoll erstellen
  • bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden (Achtung: es existiert kein Melderegister in Frankreich)
  • gegebenenfalls bei der zuständigen Ausländerbehörde melden
  • bei Unternehmensgründung: Gewerbe anmelden beziehungsweise sich beim Finanzamt melden
  • Fahrzeug anmelden
  • Konto eröffnen
  • bei verschiedenen Versorgungsunternehmen anmelden (Gas, Strom, Fernwärme und Wasser)
  • Telefon, Fernsehen, Kabel anmelden
  • gegebenenfalls Parkausweis beantragen
  • gegebenenfalls bei Krankenversicherung anmelden
  • gegebenenfalls Familienleistungen beantragen
  • gegebenenfalls Versicherungen abschließen
  • gegebenenfalls Hund anmelden
  • Adresse auf Ihrem Personalausweis/Reisepass ändern lassen