Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Prämien und sonstige Leistungen

Eine Möglichkeit, Ihr Personal zu motivieren und seinen Einsatz für das Unternehmen zu belohnen, ist die Gewährung von freiwilligen Leistungen und Prämien.

Einen Anspruch auf diese zusätzlichen Leistungen kann aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen bestehen. Daneben kann sich ein Anspruch auch aus der betrieblichen Übung ergeben. Beispielsweise besteht eine betriebliche Übung, wenn Sie drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld ohne einen deutlichen Hinweis auf die Freiwilligkeit ausbezahlen. Die Belegschaft kann dann darauf vertrauen, dass auch im vierten Jahr gezahlt wird.

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind Sonderzahlungen, die Sie als freiwillige zusätzliche Leistung gewähren können.

Gratifikation

Eine Gratifikation ist eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers über den Arbeitslohn hinaus, die beispielsweise Betriebstreue, Anwesenheit und besondere Arbeitsleistungen finanziell honoriert.

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn Sie einer beschäftigten Person aus Anlass des Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage machen. Die betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene Arten organisiert werden (z.B. als Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktversicherung).

Tipp: Bei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge hilft die Deutsche Rentenversicherung als Wegweiser.

Vermögenswirksame Leistung (VL)

Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage wird die Vermögensbildung durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VL) gefördert. Sie werden entweder tariflich, durch eine Betriebsvereinbarung oder per Arbeitsvertrag vereinbart und vom Arbeitgeber bezahlt. Die Höchstgrenzen für vermögenswirksame Leistungen liegen je nach Anlageform bei 400 Euro beziehungsweise 470 Euro im Jahr. Diese müssen in bestimmte Anlageformen eingezahlt werden, z.B. Bausparvertrag, Wertpapiersparvertrag, Wertpapierkaufvertrag oder Erwerb von Genossenschaftsanteilen.

Vermögenswirksame Leistungen können auch im Rahmen der Entgeltumwandlung in einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eingezahlt werden.

Dienstwagen

Sie können zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Dies kommt insbesondere für Beschäftigte im Außendienst in Betracht. Ob und in welchem Umfang dieser Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird, kann individuell geregelt werden.

Fahrtkosten

Sie können auch einen Zuschuss zu den Fahrtkosten leisten.