Bürgerbüro | |
---|---|
Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo & Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
---|---|
Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die soziale Sicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Alter, bei verminderter Erwerbsfähigkeit und der Hinterbliebenen im Todesfall erfolgt im Wesentlichen durch die gesetzliche Rentenversicherung.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
Neuversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden seit 1. Januar 2005 in einem Ausgleichsverfahren gleichmäßig auf alle Rentenversicherungsträger verteilt, welche dann auch für die Erbringung von Leistungen zuständig sind. Für bereits vor dem 1. Januar 2005 in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt weiterhin der bisherige Rentenversicherungsträger zuständig. Sofern ein Beitrag als Beschäftigter oder Beschäftigte in einem knappschaftlichen Betrieb, in der Seefahrt oder der Deutschen Bahn AG gezahlt wurde, ist immer die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
Die Deutsche Rentenversicherung erbringt hauptsächlich Rentenleistungen
Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehören neben Rentenzahlungen auch Beitragszuschüsse für die Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner sowie Leistungen für Rehabilitationsmaßnahmen.
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag geleistet.
Die tatsächliche individuelle Höhe Ihrer Rente hängt im Wesentlichen vom zeitlichen Umfang der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten und der Höhe der entrichteten Beiträge ab.
Rentenrechtliche Zeiten sind:
In der Regel gilt, dass sich alle Zeiten positiv auf die Rentenhöhe auswirken. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Versicherungsverläufe, die Sie regelmäßig bereits vor dem Erreichen des Rentenalters erhalten, genau auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen.
Im Übrigen hängt die Rentenhöhe noch von folgenden Faktoren ab:
Die Rentenzahlungen entwickeln sich dynamisch, das heißt, entsprechend der Entwicklung der Bruttolohn- und Bruttogehaltssummen bei den Beschäftigten. Bei der Ermittlung der Höhe einer Rentenanpassung wird zusätzlich