Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Wer Grundbesitz hat, ist verpflichtet, Grundsteuer zu bezahlen. Sie ist regelmäßig an die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, zu zahlen. Dadurch unterscheidet sie sich von der Grunderwerbsteuer, die nur einmal mit dem Erwerb des Grundstücks fällig ist. Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Einheitswertes berechnet.

Der Einheitswert ist ein steuerlicher Grundlagenwert für inländischen Grundbesitz, den das zuständige Finanzamt nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes feststellt. Den darauf beruhenden Grundsteuermessbetrag stellt ebenfalls das Finanzamt gesondert fest. Er ist von den Gemeinden bei der Festsetzung der Grundsteuer als Grundlagenwert heranzuziehen.

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und wird von der Gemeinde selbst festgesetzt und erhoben, in deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Das Recht dazu ist im Grundsteuergesetz geregelt. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes.

Zugeordnete Dienstleistungen