Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Wer Grundbesitz hat, ist verpflichtet, Grundsteuer zu bezahlen. Sie ist regelmäßig an die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, zu zahlen. Dadurch unterscheidet sie sich von der Grunderwerbsteuer, die nur einmal mit dem Erwerb des Grundstücks fällig ist. Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Einheitswertes berechnet.

Der Einheitswert ist ein steuerlicher Grundlagenwert für inländischen Grundbesitz, den das zuständige Finanzamt nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes feststellt. Den darauf beruhenden Grundsteuermessbetrag stellt ebenfalls das Finanzamt gesondert fest. Er ist von den Gemeinden bei der Festsetzung der Grundsteuer als Grundlagenwert heranzuziehen.

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und wird von der Gemeinde selbst festgesetzt und erhoben, in deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Das Recht dazu ist im Grundsteuergesetz geregelt. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes.

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