Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Die Aufnahme eines erlaubnisfreien Gewerbes müssen Sie der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes überwachen und zu statistischen Zwecken Daten erheben kann.

Liegt der zuständigen Behörde keine Gewerbeanmeldung vor oder verstößt Ihr Betrieb auf andere Weise gegen gesetzliche Bestimmungen, kann sie Ihnen die Fortsetzung des Betriebes untersagen. Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) diese selbst durch ihren gesetzlichen Vertreter.

Beachten Sie, dass Sie – je nach Rechtsform Ihres Unternehmens – gegebenenfalls unterschiedliche Unterlagen einreichen müssen, zum Beispiel einen Ausdruck aus dem Handelsregister. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie selbst die Aufnahme in das Register beantragen müssen.

Zugeordnete Dienstleistungen