Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Schuldenregulierung und Entschuldung

Je länger Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, desto schlechter wird sich Ihre finanzielle Situation entwickeln, da Mahngebühren und laufende Zinsen den Schuldenberg wachsen lassen.
Eine Schuldenregulierung kann dadurch immer schwieriger und langfristiger werden.

Können Sie mit den Gläubigern keine Einigung erlangen oder ist aufgrund Ihrer Einnahmensituation eine Rückzahlung nicht mehr realistisch, ist eine Entschuldung zu überdenken.

 

Insolvenzverfahren - Entschuldung für Privatpersonen

Wenn Ihnen als Privatperson die Zahlungsunfähigkeit droht oder Sie schon zahlungsunfähig sind, können Sie eine Entschuldung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung anstreben.

Ziel des Verfahrens ist es, die Geldgebenden (Gläubiger) bestmöglich zu befriedigen und Ihnen einen Neuanfang ohne Schulden zu ermöglichen, vorausgesetzt, Sie erfüllen bestimmte Verpflichtungen.
Am Ende des Verfahrens ist eine Befreiung von den noch verbliebenen Verbindlichkeiten (Restschuldbefreiung) möglich.

Das Verfahren gliedert sich in folgende Stufen:

  • außergerichtlicher Einigungsversuch
  • gegebenenfalls gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
  • vereinfachtes Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren)
  • Restschuldbefreiungsverfahren

 

Unternehmensinsolvenz

Wenn Ihrem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht oder Ihr Unternehmen schon zahlungsunfähig beziehungsweise überschuldet ist, können Sie ein Unternehmensinsolvenzverfahren durchführen.

In bestimmten Fällen sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Dies gilt vor allem, wenn Sie Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind.

Das Unternehmensinsolvenzverfahren gliedert sich in folgende Stufen:

  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht
  • Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht
  • Eröffnungsbeschluss und Durchführung des Insolvenzverfahrens

Wenn Unternehmensinhaber und Schuldner beziehungsweise Unternehmensinhaberin und Schuldnerin identisch sind (zum Beispiel selbstständiger Einzelkaufmann) ist es ähnlich wie bei einer Privatperson möglich, dem Insolvenzverfahren ein Restschuldbefreiungsverfahren nachzuschalten.