Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

Bedingte Deliktsfähigkeit - ab dem 7. Lebensjahr

Kinder, die Schäden anrichten, können dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie in der Lage sind, das Gefährliche ihres Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen des Tuns bewusst sind.

Ausnahme: Für Unfälle im Straßenverkehr sind Kinder erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres verantwortlich, es sei denn, sie haben die Verletzung eines anderen vorsätzlich herbeigeführt.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit - ab dem 7. Lebensjahr

Verträge und andere Rechtsgeschäfte werden in der Regel erst dann wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter (die Eltern) zustimmt. Kleinere Käufe vom Taschengeld können allerdings ohne Zustimmung der Eltern getätigt werden.

Bedingte Religionsmündigkeit - ab dem 12. Lebensjahr

Kinder ab diesem Alter können nicht gegen ihren Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.

Leichte Arbeiten - ab dem 13. Lebensjahr

Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können leichte Arbeiten (z.B. Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben) ausgeübt werden. Diese sind allerdings auf zwei Stunden in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr beschränkt und dürfen nicht vor oder während der Unterrichtszeit ausgeführt werden. Nähere Regelungen zu der Frage, was eine "leichte Arbeit" ist, finden sich in § 5 JArbSchG.