Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

  • Beschränkte Testierfähigkeit

Wer beschränkt testierfähig ist, kann ein öffentliches Testament anfertigen. Dabei handelt es sich entweder um ein Testament, das die jugendliche Person mündlich vor einer Notarin oder einem Notar erklärt. Die Notarin oder der Notar schreibt es dann nieder.
Oder es ist ein von der jugendlichen Person selbst geschriebenes Testament, das sie der Notarin oder dem Notar offen aushändigt.

  • Ausweispflicht

Alle Deutschen ab 16 Jahren müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Diesen müssen Sie auf Verlangen vorzeigen und zur Prüfung aushändigen. Behörden wie zum Beispiel die Polizei, Meldebehörden oder Grenzübertrittsstellen sind zur Prüfung Ihrer Personalien berechtigt.

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Bevor Sie 24 Jahre alt sind, gilt er sechs Jahre. Ab 24 Jahren gilt er zehn Jahre.

  • Führerschein

Jugendliche sind ab 16 Jahren berechtigt, Führerscheine in den Klassen A1, AM, L und T zu machen.

  • Ausgehen

Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (Disco) ist bis 24 Uhr erlaubt. Eine erziehungsberechtigte Person muss nicht dabei sein.

  • Kauf und Konsum von Alkohol

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen in Gaststätten und Geschäften alkoholische Getränke kaufen. Das gilt aber nicht für Getränke mit hohem Alkoholgehalt. Das sind zum Beispiel Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola-Rum.

Zugeordnete Dienstleistungen