Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet. Damit dürfen Sie arbeiten oder selbständig tätig sein.

Wenn Sie zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis beantragen.
Regelmäßig setzt die Erteilung der Niederlassungserlaubnis voraus, dass Sie seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Wenn sich Ihr Aufenthaltsrecht im Rahmen des Familiennachzugs von einem deutschen Familienangehörigen ableitet, verkürzt sich diese Frist auf drei Jahre. Bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte gelten ebenfalls kürzere Fristen.

Neben den erforderlichen Voraufenthaltszeiten müssen Sie für eine Niederlassungserlaubnis weitere Voraussetzungen erfüllen, vor allem einen gesicherten Lebensunterhalt, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und ausreichenden Wohnraum.

Zugeordnete Dienstleistungen