Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Wenn Sie in Baden-Württemberg alkoholische Getränke ausschenken wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Gaststättengewerbe ist in der Regel erlaubnispflichtig.

Aus besonderem Anlass kann Ihnen der Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen, vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden. Solche besonderen Anlässe können beispielsweise sein:

  • Jubiläumsfeste
  • Schützenfeste
  • Sportveranstaltungen
  • Volksfeste
  • Vereinsveranstaltungen
  • Märkte

Achtung: Sie benötigen keine Gaststättenerlaubnis, wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste ausgeben.

Während des laufenden Betriebes müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei unter anderem die steuerlichen Aspekte.

Zugeordnete Dienstleistungen