Neue Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Neue Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Bitte beachten Sie die neuen Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros:

Montag 7:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr

Ihre Gemeindeverwaltung

Für Gewerbetreibende mit Wohnsitz in Deutschland

Die Ausübung der überwachungsbedürftigen Gewerbe ist nur Personen erlaubt, die ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Überwachung erfolgt durch die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach der Gewerbeanmeldung.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, finden Sie Informationen, wie und wo Sie die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten, in den Verfahrensbeschreibungen.

Tipp: Über die speziellen Voraussetzungen und die zuständigen Stellen für die zusätzlichen Kontrollen im Bereich der überwachungspflichtigen Gewerbe informiert ausführlich das Merkblatt "Gewerbeerlaubnisse und Zulassungen" der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.

Zugeordnete Dienstleistungen