Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
In Kindertageseinrichtungen wie beispielsweise Kinderkrippen, Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen können integrative Gruppen gebildet werden. In diesen Gruppen werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung eine zusätzliche Förderung benötigen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.
Hinweis: Kann der individuelle Förderbedarf eines Kindes im wohnortnahen Kindergarten nicht erfüllt werden, steht den Eltern das Beratungsangebot der sonderpädagogischen Beratungsstellen zur Verfügung.
Bei speziellem Förderbedarf kann das Kind gegebenenfalls auch einen Schulkindergarten besuchen. Die Schulkindergärten berücksichtigen den besonderen Förderbedarf des Kindes entsprechend seiner Behinderung. Der Besuch des Schulkindergartens ist nur mit Einverständnis der Eltern möglich.
Hinweis: Ob an einer Schule spezielle Angebote bestehen, erfahren Sie auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Treten im Zusammenhang mit der Behinderung erschwerte Lebensbedingungen sowie erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auf, kommt an allgemeinen Schulen eine sonderpädagogische Hilfe und Förderung in Betracht. Für Kinder und Jugendliche mit einem besonders hohen und umfassenden sonderpädagogischen Förderbedarf steht ein ausgebautes differenziertes Sonderschulwesen mit sonderpädagogischen Angeboten zur Verfügung. Welche Tagesbetreuung infrage kommt, richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen Schule beziehungsweise des an der Schule bestehenden Betreuungsangebotes.
Die Staatlichen Schulämter beraten Sie und erörtern gemeinsam mit Ihnen in einer Bildungswegekonferenz, welches Angebot für Ihr Kind das Beste ist.
Für die bestmögliche medizinische und sozialpädagogische Betreuung von Kindern mit Behinderung gibt es in Baden-Württemberg ein landesweites Netz aus 39 Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF). Diese arbeiten mit 875 Kinder- und Jugendärztinnen, 377 Sonderpädagogischen Frühberatungsstellen (SPB) sowie 18 Sozialpädiatrischen Zentren zusammen. In den IFF werden Kinder mit Behinderung von der Geburt bis zum Schuleintritt nach ihren individuellen Bedürfnissen und Stärken gefördert, behandelt und unterstützt. Dies gilt auch für Kinder mit drohender Behinderung.
Für Eltern von Kindern mit einer Behinderung stehen die familienentlastenden Dienste zur Verfügung, die meist von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen und Religionsgemeinschaften angeboten werden. Die Leistungen der familienentlastenden Dienste richten sich mit ihren Angeboten an Familien und Wohngemeinschaften. Art und Umfang der Hilfen werden auf die Erfordernisse der einzelnen Familien abgestimmt. Die Familien entscheiden weitgehend selbst über Helferinnen oder Helfer, Ort, Art und Umfang der Hilfe. Das Angebot der familienentlastenden Dienste erfolgt nur zeitweise und umfasst die Einzelbetreuung, stunden- oder tageweise Gruppenbetreuung und Wochenendbetreuung. Sie erfolgt, je nach Art der Betreuung, in der Wohnung der Familie, in Betreuungsräumen des familienentlastenden Dienstes oder an anderen Orten. In bestimmtem Umfang können Pflegeversicherung, Krankenkasse oder Sozialhilfe Kosten übernehmen.