Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Suchen Sie einen Rechtsanwalt oder benötigen Sie bestimmte Informationen über einen Rechtsanwalt, wie zum Beispiel den Sitz der Kanzlei oder seine Kontaktdaten, können Sie die Eintragungen im Anwaltsverzeichnis der zuständigen Rechtsanwaltskammer oder im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis einsehen. Dort erfahren Sie, bei welcher Rechtsanwaltskammer ein Rechtsanwalt zugelassen ist. Sie erhalten Auskunft über die Kanzleiadresse, seine Kontaktdaten und ggf. über bestehende Schwerpunkte seiner Tätigkeit oder Fachanwaltschaften.

Möchten Sie sich über einen Rechtsanwalt beschweren, können Sie bei der für den Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer Beschwerde einreichen. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wird ausschließlich geprüft, ob der Rechtsanwalt gegen das anwaltliche Berufsrecht verstoßen hat.

Tipp: Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg.

Die Rechtsanwaltskammer vermittelt auch bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten. Einige Rechtsanwaltskammern führen nach entsprechender Antragstellung auch förmliche Schlichtungsverfahren durch, sofern sich der betroffene Rechtsanwalt damit einverstanden erklärt.

Tipp: Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg.

Als Ergänzung zu den Schlichtungsmöglichkeiten der regionalen Rechtsanwaltskammern können Sie sich bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 50.000 Euro in der Regel an die Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer wenden.

Zugeordnete Dienstleistungen