Neue Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Neue Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Bitte beachten Sie die neuen Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros:

Montag 7:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr

Ihre Gemeindeverwaltung

Möchten Sie ein Grundstück nicht bebauen, sondern anders nutzen?

Dann richtet sich die Zulässigkeit nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern gegebenenfalls nach den Vorschriften des Naturschutzrechts, des Wasserrechts oder dem Landeswaldgesetz; je nach Lage und beabsichtigter Nutzung des Grundstücks.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann eine bestehende, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bestandsschutzes fortgesetzt werden.

Zugeordnete Dienstleistungen