Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung

Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis sind in der Regel, dass Sie persönlich zuverlässig, fachlich geeignet und gegebenenfalls finanziell leistungsfähig sind oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, finden Sie Informationen, wie Sie die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten, in den Verfahrensbeschreibungen.

Wenn Sie Ihren Sitz im Ausland haben, müssen Sie die erforderlichen Nachweise mit den in Ihrem Heimatstaat dafür vorgesehenen Dokumenten erbringen.

Zugeordnete Dienstleistungen