Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Die Invalidenversicherung ist in Frankreich eine mit der Krankenversicherung verbundene Pflichtversicherung. Durch eine Beschäftigung in Frankreich zahlen Sie automatisch in die Invalidenversicherung ein. Bei Krankheit oder Unfall, der kein Arbeitsunfall ist, steht Ihnen daher unter bestimmen Voraussetzungen eine Invalidenrente zu.

Die Höhe der Invalidenrente wird aus Ihrem durchschnittlichen beitragspflichtigen Jahreseinkommen berechnet.

Auch Witwer oder Witwen sowie geschiedene Eheleute können unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente aus der Invalidenversicherung beziehen.