Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Heimtiereinreise aus gelisteten Drittländern

Gelistete Drittländer sind Länder, in denen die Tollwutsituation bekannt und unter Kontrolle ist.

Für den Großteil der EU-Staaten gelten bei Wiedereinreise aus einem gelisteten Drittland die gleichen Bedingungen wie für die Einreise aus einem anderen EU-Staat:

  • maximal 5 Heimtiere pro Person
  • Heimtierausweis bei Wiedereinreise, sonst Tiergesundheitsbescheinigung
  • Kennzeichnung (Mikrochip, seit 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Heimtiere verpflichtend)
  • gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage vor dem geplanten Grenzübertritt, Mindestalter der Tiere bei Impfung 12 Wochen)
  • schriftliche Erklärung, dass die Verbringung nicht dem Verkauf oder der Abgabe des Tieres dienen soll
  • beim Zwischenstopp in nicht gelisteten Drittländern zusätzlich eine Selbsterklärung der begleitenden Person, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Transportmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat
  • für Finnland, Irland, Malta und das Vereinigte Königreich: zusätzlich Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus multiloccularis)

Zugeordnete Dienstleistungen