TOP 1: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung)

Bürgermeister Erwin Heller führte kurz in die Beratung des Tagesordnungspunktes ein und erläuterte, dass für die neuen Bestattungsformen „Rasengräber“ und „Urnenstehlen“ noch keine Gebühren vorliegen. Dies wurde zum Anlass genommen, die Bestattungsgebühren generell zu überprüfen, denn auch das Regierungspräsidium Stuttgart hatte bei der Prüfung eines Antrages auf Mittel aus dem Ausgleichstock darauf hingewiesen, dass die Friedhofsgebührensätze der Gemeinde Altdorf im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr niedrig liegen. Die Gemeinde hatte die Bestattungsgebühren zuletzt im Jahr 2004 erhöht. Die Kostendeckung im Bestattungswesen betrug im Jahr 2004 noch 62,8%, 2005 51,6% und 2006 lediglich noch ca. 50%.

Sodann erläuterte Kämmerer Sven Fischer eingehend die Gebührenkalkulation. Die Kalkulation dieser Gebühren erfolgte grundsätzlich für vier Leistungsbereiche, die jeweils über die Gebühreneinnahmen zu finanzieren sind:

• Bestattungsgebühren (eigentliche Bestattungshandlung)
• Verwaltungsgebühren (Erteilung von Genehmigungen etc.)
• Benutzungsgebühren (Benutzung Aussegnungshalle etc.)
• Grabnutzungsrechte

Grundlage der Berechnung ist die Anzahl der Bestattungen sowie die Anzahl und Art der verliehenen Grabnutzungsrechte der letzten 10 Jahre (seit 1996). Bei der Berechnung der Verwaltungs-, Bestattungs- und Benutzungsgebühren ist der jeweils unterschiedlich hohe Aufwand bei der Leistungserbringung berücksichtigt worden. Das Ausheben der unteren Grabstelle eines doppeltiefen Grabes verursacht z.B. einen wesentlich größeren Aufwand als das Ausheben der oberen Grabstelle, die Verlegung einer Grabumrandung für ein Urnengrab verursacht weniger Aufwand als für ein herkömmliches Reihengrab. Den unterschiedlich hohen Aufwandswerten wird in der neuen Satzung Rechnung getragen. Durch die neu kalkulierten Gebührensätze rechnet die Verwaltung mit einem Kostendeckungsgrad von mindestens 60%. Die Gebührenerhöhung liegt im Durchschnitt bei 15 % der zur Zeit bestehenden Gebühren.

Sodann diskutierte der Gemeinderat eingehend über die Gebührenkalkulation. Insbesondere der vorgeschlagene Auswärtigenzuschlag war Gegenstand der Diskussion. Dieser sieht eine Gebührenerhöhung um 100% für Auswärtige vor. Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen aus den Reihen des Gemeinderates wurde die Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührensatzung erlassen.

TOP 2: Satzung zur Änderung der Kindergartenatzung; Erhöhung der Elternbeiträge für den Kindergarten

Der Vorsitzende erinnerte daran, dass die Kindergartengebühren in regelmäßigem Abstand überprüft und angepasst werden. Dies erfolgt gemäß den entsprechenden Empfehlungen der Spitzenverbände von Kirchen und Kommunen. So sind die Verbände auch in diesem Jahr wieder übereingekommen, die „Gemeinsamen Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten für die Kingergartenjahre 2013/2014 und 2014/2015“ anzupassen. Dabei wird wieder eine Erhöhung in zwei Stufen vorgeschlagen.

Hauptamtsleiter Roland Narr führte aus, dass als Basis für die Erhebung der Elternbeiträge angestrebt wird, rund 20% der Betriebsausgaben (ohne die kalkulatorischen Kosten) durch Elternbeiträge zu decken. Die neuen Empfehlungen berücksichtigen lediglich die voraussichtlichen Personal- und Sachkostensteigerungen in Höhe von ca. 3% pro Jahr und bewirken damit keine grundsätzliche Erhöhung des Kostendeckungsgrades. Im Jahr 2011 waren etwa 15% der Betriebskosten (ohne die kalkulatorischen Kosten) durch Gebühreneinnahmen gedeckt. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass insbesondere im Hinblick auf die gestiegenen Personal- und Sachkosten die von den Spitzenverbänden vorgeschlagenen Gebührenerhöhung durchaus als moderat bezeichnet werden kann. Zudem soll auch künftig sichergestellt werden, dass die gute Betreuung in den Altdorfer Kindergärten auch weiterhin solide finanziert werden kann.
Sodann erläuterte er kurz die konkreten Gebührenerhöhungen, die sich wie folgt darstellen (die Gebühren werden jeweils für 12 Monate erhoben):

1. Beitragssätze für die Betreuung von Kindern ab dem 3. Lebensjahr

vom 1. September 2013 bis 31. August 2014

 

 

 

 

   neu  bisher   Erhöhung 
bei 1 Kind in der Familie   94,00 €  91,00 €  3,00 €
bei 2 Kindern in der Familie 
(für jedes Kind, das den Kindergarten besucht)
 72,00 €  70,00 €  2,00 €
bei 3 Kindern in der Familie
(für jedes Kind, das den Kindergarten besucht)
  48,00 €  46,00 €  2,00 €
bei 4 und mehr Kindern in der Familie
(für jedes Kind, das den Kindergarten besucht)
 16,00  €  15,00 €   1,00 €


 

Ab dem 01.09.2014

 

 

 

 

   neu  bisher    Erhöhung
 bei 1 Kind in der Familie  97,00 €  94,00 €   3,00 €
 bei 2 Kindern in der Familie
(für jedes Kind, das den Kindergarten besucht)
 74,00 €  72,00 €   2,00 €
 bei 3 Kindern in der Familie
(für jedes Kind, das den Kindergarten besucht)
 49,00 €  48,00 €   1,00 €
 bei 4 und mehr Kindern in der Familie
(für jedes Kind, das den Kindergarten besucht)
 16,00 €   16,00 €   0,00 €

 

 


 
2. Beitragssätze für Krippengruppen

Vom 01.09.2013 bis 31.08.2014

 

 

  neu   bisher    Erhöhung
bei 1 Kind in der Familie  276,00 €  268,00 €     8,00 €
bei 2 Kindern in der Familie
 (für jedes Kind, das den Kindergarten besucht)
 205,00 €  199,00 €   6,00 €
 bei 3 Kindern in der Familie
(für jedes Kind, das den Kindergarten besucht)
 139,00 €  135,00 €  4,00 €
 bei 4 und mehr Kindern in der Familie
(für jedes Kind, das den Kindergarten besucht)
  56,00 €  54,00 €    2,00 €




Ab dem 01.09.2014

 

 

 

 

  neu   bisher  Erhöhung
 bei 1 Kind in der Familie   284,00 €  276,00 €    8,00 €
 bei 2 Kindern in der Familie
(für jedes Kind, das den Kindergarten besucht)
 211,00 €  205,00 €    6,00 €
 bei 3 Kindern in der Familie
(für jedes Kind, das den Kindergarten besucht)
  143,00 €   139,00 €   4,00 €
 bei 4 und mehr Kindern in der Familie
(für jedes Kind, das den Kindergarten besucht)
 57,00 €  56,00 €  1,00 €



3. Gebühren für die Ganztagesbetreuung

Für die Ganztagesbetreuung gibt es auch weiterhin noch keine Empfehlungen seitens der Spitzenverbände zur Höhe der Elternbeiträge. Jedoch sollten im Hinblick auf die gestiegenen Personal- und Sachkosten auch diese Gebühren moderat angepasst werden.


Für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten Schillerstraße/Furtweg:

Vom 01.09.2013 bis 31.08.2014

 

 

 

 

   neu  bisher   Erhöhung
 bei 4 x wöchentlicher Nutzung  132,00 €  128,00 €   4,00 €
 bei 3 x wöchentlicher Nutzung  104,00 €  101,00 €   3,00 €
 bei 2 x wöchentlicher Nutzung    72,00 €    70,00 €  2,00 €
 bei 1 x wöchentlicher Nutzung    39,00 €    38,00 €  1,00 €



 
Ab dem 01.09.2014

 

 

 

 

   neu   bisher  Erhöhung
bei 4 x wöchentlicher Nutzung    136,00 €  132,00 €   4,00 €
bei 3 x wöchentlicher Nutzung  107,00 €  104,00 €   3,00 €
bei 2 x wöchentlicher Nutzung    74,00 €    72,00 €   2,00 €
bei 1 x wöchentlicher Nutzung    40,00 €    39,00 €   1,00 €





Für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten Buchenweg:

Vom 01.09.2013 bis 31.08.2014

 

 

 

 

   neu bisher    Erhöhung
 bei 4 x wöchentlicher Nutzung  126,00 €  122,00 €    4,00 €
 bei 3 x wöchentlicher Nutzung    99,00 €    96,00 €    3,00 €
 bei 2 x wöchentlicher Nutzung  69,00 €  67,00 €    2,00 €
 bei 1 x wöchentlicher Nutzung   38,00 €  37,00 €   1,00 €




Ab dem 01.09.2014

 

 

 

 

  neu   bisher Erhöhung 
bei 4 x wöchentlicher Nutzung   130,00 €    126,00 €    4,00 €
bei 3 x wöchentlicher Nutzung  102,00 €     99,00 €    3,00 €
bei 2 x wöchentlicher Nutzung   71,00 €    69,00 €    2,00 €
bei 1 x wöchentlicher Nutzung    39,00 €    38,00 €    1,00 €



In der anschließenden kurzen Beratung sprach sich ein Gemeinderat dafür aus, noch eine weitere soziale Komponente bei der Gebühr einzuführen. Er regte an, ggf. Einzelfalllösungen zu schaffen. Bürgermeister Erwin Heller sicherte zu, die Kindergartenleitungen hierfür zu sensibilisieren und bei Bedarf entsprechend zu reagieren. Sodann verabschiedete der Gemeinderat einstimmig die Satzung zur Änderung der Kindergartensatzung.

TOP 3: Sanierung des Feldweges nördlich der Gebiete „Birke I“ und „Birke III“ zwischen Maurener Straße und Würmstraße

Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass der bestehende Feldweg zwischen Maurener Straße und Würmstraße durch die Sanierungsmaßnahmen in der Maurener Straße in Mitleidenschaft gezogen wurde und sich in einem schlechten Zustand befindet. Hintergrund hierfür ist, dass der Firma Strohäcker gestattet wurde den Feldweg mit ihren Fahrzeugen während der Bauphase zu befahren, sofern sie diesen nach Fertigstellung der Maurener Straße wieder in den bisherigen Zustand bringt. Aus den Reihen des Gemeinderats kam die Anregung, dass der Feldweg für die zukünftige Nutzung asphaltiert werden sollte. Hierfür spricht die starke Nutzung des Feldwegs durch Fußgänger, Fahrradfahrer sowie den landwirtschaftlichen Verkehr.
Um die Situation zu erörtern fand am 02.05.2013 eine Vor-Ort-Besichtigung mit der Baufirma sowie unserem Planungsbüro und dem Vorsitzenden des Bauernverbands statt. Hierbei wurde nach einer sinnvollen wie auch wirtschaftlichen Lösung gesucht.

Kämmerer Sven Fischer stellte anhand einer Powerpointpräsentation die 3 möglichen Sanierungsvarianten vor.

Variante 1 sieht vor ein entsprechendes Planum herzustellen und dann mit einer Asphalt Tragdeckschicht (Breite 2,50 Meter) zu versehen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 21.200 Euro.

Variante 2 sieht vor, den Wegerand grundlegend neu aufzubauen und dann mit einer Asphalt Tragdeckschicht (Breite 3,00 Meter) zu versehen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 53.500 Euro.

Variante 3 sieht vor, den Unterbau des Weges auf 4,00 Meter zu erweitern und schließlich mit einer Asphalt Tagdeckschicht (Breite 3,00 Meter) zu versehen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 63.500 Euro.

In der eingehenden Diskussion sprechen sich zunächst einige Gemeinderäte dafür aus, den Weg nach der Variante 1 auszubauen. Andere Mitglieder des Gemeinderats brachten vor, dass der Ausbau von 2,50 Meter Breite zu schmal wäre. Sie sprachen sich nachdrücklich dafür aus, den Weg auf eine Breite von 3,00 Meter auszubauen. Der Vorsitzende sprach sich grundsätzlich dafür aus, den Weg auszubauen. Er berichtete, dass er bei der ersten Beratung im Gremium diesbezüglich noch skeptisch war, jedoch in zahlreichen Gespräch mit Betroffenen gute Argumente für einen Ausbau des Weges vorgebracht wurden. Die hohe Frequentierung des Weges durch Spaziergänger und Radfahrer rechtfertige durchaus einen Ausbau.

Generell wäre die Ausführung der Variante 2 oder 3 eine sinnvolle und dauerhafte Lösung auch im Hinblick auf das vom Außengebiet auftretende Oberflächenwasser. Allerdings sind 53.500 Euro oder gar 63.500 Euro eine sehr hohe Investitionssumme, bei der man sich fragen müsse, ob diese für einen Feldweg noch verhältnismäßig wären.
Angesichts dessen sprach sich das Gremium aus, die Angelegenheit zu vertragen und Einsparungsmöglichkeiten bei der Ausführung zu suchen.

Bürgermeister Erwin Heller fasste das Ergebnis der Beratung nochmals kurz zusammen. Demnach sprach sich das Gremium einhellig dafür aus, den Weg zu asphaltieren. Die Verwaltung wird die einzelnen Varianten nochmals eingehend überprüfen und untersuchen, ob der Gemeindebauhof einige Arbeiten übernehmen kann. Zudem sollen Vergleichsangebote eingeholt werden.

Sodann berichtet Herr Fischer, dass im Geissbrunnenweg zwei erhebliche Bodenwellen auf der Straße vorhanden sind, die noch im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Maurener Straße beseitigt werden sollen, um Synergieeffekte zu nutzen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 5.000 Euro.

Auch im Klingenweg ist der Straßenbelag schadhaft und soll noch im Zusammenhang mit der Baustelle an der Maurener Straße verbessert werden. Dies würde mit insgesamt rund 4.500 Euro zu Buche schlagen.

Im östlichen Bereich der Birkenstraße stehen ebenfalls einige Sanierungsmaßnahmen an. Bei einer Begehung wurden die schadhaften Stellen untersucht und einen Investitionsbedarf von rund 18.000 Euro ermittelt.

Bürgermeister Erwin Heller informierte, dass die Maurener Straße in den Pfingstferien mit dem Feinbelag versehen wird. In diesem Zusammenhang sollen auch die schadhaften Stellen im Klingenweg und im Geissbrunnenweg beseitigt werden. Die erforderlichen Sanierungen in der Birkenstraße können in diesem Zeitfenster aber nicht mehr geleistet werden und müssen folglich zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Der Gemeinderat begrüßte in seiner kurzen Diskussion hierzu die Durchführung dieser Maßnahmen und beauftragte die Verwaltung, die weiteren Schritte zur Sanierung der schadhaften Stellen im Geissbrunnenweg, Klingenweg und in der Birkenstraße in die Wege zu leiten.

TOP 4: Bausachen

Der Gemeinderat hat sein gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung von 2 Dachgauben auf dem bestehenden Gebäude Lilienstraße 18 erteilt.

TOP 5: Sonstiges und Bekanntgaben

Grunddienstbarkeit der Kirchengemeinde für das Bürgerhaus
Bürgermeister Erwin Heller ging auf die verschiedenen Berichterstattungen in der Kreiszeitung über die Beschlussfassung in der letzten Gemeinderatssitzung ein, wonach der Kirchengemeinde als Entschädigung für den Überbau ihres Grundstücks durch einen Teil des Bürgerhauses am Sonntagvormittag ein Nutzungsrecht für den Mehrzweckraum im 1. Obergeschoss eingeräumt wurde. Leider wurde dabei nicht berichtet, dass der Mehrzweckraum im Obergeschoss generell allen Altdorfer Vereinen, Kirchen, Organisationen und Initiativen kostenlos überlassen wird.
Er führte aus, dass zwischenzeitlich die Kommunalaufsicht des Landratsamtes die Angelegenheit eingehend überprüft hat. Demnach wurde der Gemeinde Altdorf bescheinigt, dass der gefasste Beschluss rechtlich einwandfrei und verhältnismäßig ist.

Im Rahmen der Sanierung des Alten Schulhauses zum Bürgerhaus hat die Gemeinde von der evangelischen Kirchengemeinde eine kleine Teilfläche von 19 qm erworben. Eine weitere Teilfläche von 26 qm hat die Gemeinde für ein Stuhllager des Bürgerhauses benötigt. Für diesen Eingriff in das Grundstück der ev. Kirchengemeinde ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit in das Grundbuch vorgesehen. Der Kirchengemeinde steht hierfür nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine finanzielle Entschädigung zu – eine so genannte „Überbaurente“. Es ist rechtlich jedoch möglich, dass sich die Geber- und Nehmerpartei auch auf eine andere Form des Vorteilsausgleichs einigen. Der Gemeinderat hat von dieser Wahlfreiheit Gebrauch gemacht und am 09.04.2013 zur Abgeltung der Grunddienstbarkeit mit großer Mehrheit und unter Abwägung alternativer Möglichkeiten ein Nutzungsrecht zu Gunsten der ev. Kirchengemeinde beschlossen. Dieser Beschluss ist rechtlich nicht zu beanstanden, zumal die Vorschriften des § 18 Gemeindeordnung (Befangenheitsregelung) beachtet wurde und an der Beratung und Beschlussfassung keine Kirchengemeinderäte mitgewirkt haben.
Im Übrigen sieht die vom Gemeinderat am 09.04.2013 ebenfalls beschlossene Miet- und Benutzungsordnung vor, dass die Mehrzweckräume für Veranstaltungen von Vereinen, Kirchen, Organisationen und Initiativen unentgeltlich zur Verfügung stehen. Danach zählt die ev. Kirchengemeinde ohnehin mit zum Kreis der Nutzungsberechtigten. Das eingeräumte Privileg bei der sonntäglichen Nutzung ist auf die Zeit des Sonntags-Gottesdienstes mit ca. 1,5 Stunden Dauer beschränkt. Da am Sonntag Vormittag erfahrungsgemäß kaum Veranstaltungen abgehalten werden, ist eine Interessenkollision mit anderen Berechtigten in der Praxis nicht zu erwarten, zumal der Bürgersaal im Erdgeschoss ja auch zeitlich parallel genutzt werden kann. Die zeitlich eng begrenzte Dauer des Nutzungsrechtes und der Umstand, dass in dieser Belegungszeit wenig sonstige Nachfrage angenommen werden darf, lassen eine Benachteiligung anderer Nutzungen auch nicht erwarten. Davon abgesehen besteht für die Gemeinde in der vorgesehenen Vereinbarung zur Ausübung des Nutzungsrechtes für besondere Anlässe vorbehalten, die Räume im dringenden Ausnahmefall einem anderen Nutzungsberechtigten zuzusprechen. Das Landratsamt kommt abschließend zum Ergebnis, dass dieser Vorteilsausgleich für die Grunddienstbarkeit nicht unangemessen ist. Darüber hinaus bewertet das Landratsamt dies als positives Signal, dass die unmittelbar benachbarte bürgerliche und kirchliche Einrichtung füreinander „offen“ sind.

Der Vorsitzende informierte weiter, dass im Grundbuch lediglich die Gestattung des Überbaus eingetragen wird, nicht aber die Entschädigung. Die Entschädigung – hier das Nutzungsrecht für den Mehrzweckraum im Obergeschoss – wird lediglich vertraglich geregelt.