TOP 1: Einwohnerfragestunde

Eine Einwohnerin bemängelte den Zustand der Gartenanlage an der Mühlstraße. Sie führte aus, dass der Müll und Unrat, welcher dort gelagert wird, ständig zunimmt und dies letztlich kein gutes Aushängeschild für die Gemeinde darstellt.
Bürgermeister Erwin Heller bedankte sich für diesen Hinweis und sicherte zu dies zu überprüfen sowie ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.


Ein Einwohner machte auf die langsame Internetversorgung in Altdorf aufmerksam. Er berichtete, dass im Gebiet „Beunde“ lediglich eine Versorgung von 1,4 MB/Sekunde gegeben ist. Diesen Zustand bewertete er als mangelhaft und verwies auf einen Bericht der Stuttgarter Zeitung, wonach die Versorgung in der Gemeinde Altdorf im landkreisweiten Vergleich weit unterdurchschnittlich dargestellt wird.
Bürgermeister Erwin Heller führte aus, dass der Verwaltung dieser Zustand bekannt ist und bereits seit Jahren immer wieder Vorstöße bei den Versorgungsträgern unternommen werden, um diesen Zustand zu verbessern. Er berichtete, dass die Fa. Kabel BW aktuell im Bereich von Schaichhofstraße, Weilmer Weg, Schönbuchstraße, Milchstraße und des Kirchpatzes, sowie der Maurenerstraße Glasfaserkabel verlegt und leistungsfähiges Internet zur Verfügung stellen wird. Die Gebiete „Beunde“ und „Birke III“ sind in Altdorf am schlechtesten versorgt, da sie von der nächsten Verstärkerstation (im Bereich der Aral-Tankstelle in Holzgerlingen) am weitesten entfernt und bislang nur von der Telekom erschlossen sind. Ziel ist es die Versorgung mit leistungsfähigem Internet nach Westen Schritt für Schritt weiter auszubauen, was jedoch auch mit Kosten für die anschlusswilligen Haushalte verbunden ist. Dagegen hat im Bereich Altdorf-Ost (Bühl/Benz) die Firma KabelBW Glasfaserkabel verlegt. Der Vorsitzende sicherte zu, hinsichtlich des weiteren Ausbaues der Netze mit den Versorgungsträgern weitere Gespräche zu führen.


Ein Einwohner regte an, die Waldtage der Kindergärten zukünftig in Altdorf abzuhalten. Aktuell starten die Kinder mit den Erzieherinnen am Stellhäuschen auf der Markung Hildrizhausen. Dies sei mit einem hohen logistischen Aufwand verbunden.
Der Vorsitzende sicherte zu, dies im Gespräch mit den Leitungen der Altdorfer Kindergärten zu erörtern.

TOP 2: Feuerwehrangelegenheiten; Zustimmung zur Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf

Bürgermeister Erwin Heller berichtete dass bei der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf am 23. März 2013 auch die Wahl des Feuerwehrkommandanten sowie des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten auf der Tagesordnung stand. Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf haben bei dieser Generalversammlung in geheimer Wahl Herrn Thomas Gohlke als Kommandanten und Herrn Robert Roza als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf auf die Dauer von 5 Jahren wieder gewählt. Herr Gohlke und Herr Roza gehören schon über viele Jahre der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf an, sind bewährte Feuerwehrleute und üben ihre Tätigkeit als Kommandant bzw. stellvertretender Kommandant bereits seit 5 Jahren aus. Die beiden gewählten erfüllen die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen für diese Ämter und sind nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg durch den Bürgermeister nach der Zustimmung des Gemeinderates zu bestellen.
Nachdem sowohl Herr Thomas Gohlke als auch Herr Robert Roza in der Generalversammlung mit überzeugender Mehrheit gewählt wurden und sie ihre bisherigen Ämter und Funktionen in der Feuerwehr zur vollsten Zufriedenheit ausgeübt haben, schlug Bürgermeister Erwin Heller vor, dieser Wahl zuzustimmen.
Ohne Diskussion stimmte der Gemeinderat der der Wahl von Herrn Thomas Gohlke als Feuerwehrkommandanten und Herrn Robert Roza als stellvertretenden Feuerwehrkommandanten auf die Dauer von 5 Jahren zu. Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Erwin Heller mit der Bestellung dieser beiden Personen.

Sodann bedankte sich der Vorsitzende bei Herrn Thomas Gohlke und Herrn Robert Roza, die beide bei der Gemeinderatssitzung zugegen waren für ihr hohes Engagement zum Wohle der Altdorfer Feuerwehr, beglückwünschte sie zur Wahl und überreichte Ihnen ihre Bestellungsurkunden für ihr Ehrenamt

TOP 3: Erlass der Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus

Bürgermeister Erwin Heller berichtete erfreut, dass am 18. April 2013 nach langer Bauphase das komplett sanierte Alte Schulhaus als neues Altdorfer Bürgerhaus wiedereröffnet wird. Um das Haus mit Leben zu füllen, sollen die Räumlichkeiten ab diesem Zeitpunkt den Vereinen, Kirchen und Organisationen, sowie Privatpersonen und Firmen für deren Veranstaltungen, Kurse, Feiern, Schulungen, Sitzungen und Tagungen zur Verfügung gestellt werden. Die hierfür erforderlichen Miet- und Benutzungsordnungen sollen zum 15. April 2013 in Kraft gesetzt werden.

Er führt aus, dass sich das Bürgerhaus in drei separate Teile gliedert:
1. der Bürgersaal mit Foyer und Küche im Erdgeschoss, die als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt werden
2. die Mehrzweckräume im Obergeschoss
3. die Bücherei im Bürgerhaus im Dachgeschoss
Nachdem das Erdgeschoss des Bürgerhauses als BgA geführt wird, ist hierfür eine eigene Miet- und Benutzungsordnung notwendig, denn die Mieter der Räume müssen zusätzlich zur Miete die Mehrwertsteuer auf diese entrichten.
Die Miet- und Benutzungsordnung für die Mehrzweckräume im Bürgerhaus regelt unter anderem, dass alle Vereine, Kirchen, Organisationen und die Volkshochschule diese Räumlichkeiten kostenlos nutzen können. Privatpersonen und Firmen zahlen eine geringe Benutzungsgebühr.

Die Benutzungsordnung für die Bücherei wurde bereits in der Sitzung am 26. Februar 2013 erlassen.
Sodann diskutierte der Gemeinderat eingehend über die beiden vorliegenden Benutzungs- und Gebührenordnungen. Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen sowie einigen redaktionellen Änderungen hat der Gemeinderat die Miet- und Benutzungsordnungen für die Mehrzweckräume im Obergeschoss des Bürgerhauses sowie für den Bürgersaal mit Foyer und Küche im Erdgeschoss des Bürgerhauses erlassen. Die beiden Bestimmungen treten zum 15. April 2013 in Kraft.

TOP 4: Neufasssung der Friedhofsordnung der Gemeinde Altdorf

Der Vorsitzende erläuterte die Hintergründe für die Neufassung der Friedhofsordnung. Demnach werden die Änderungen erforderlich, nachdem die Gemeinde nach der erfolgten Friedhofsumgestaltung neue Bestattungsformen möglich sind.
Konkret wurde dem vielfachen Wunsch aus den Reihen der Bevölkerung Rechnung getragen und eine Urnenwand errichtet. Diese bietet nun die Möglichkeit, bis zu zwei Urnen in einer dafür vorgesehenen Nische als letzte Ruhestätte zu dienen. Der Vorteil dieser Bestattungsform liegt darin, dass für die Hinterbliebenen keinerlei weitere Kosten für die Grabunterhaltung während der Nutzungszeit anfallen. Auch ist eine Pflege der Grabstelle nicht notwendig.
Zudem gibt es künftig auch die Möglichkeit, eine Bestattung in einem Rasengrab vorzunehmen. Ein Rasengrab ist eine Form des Erdgrabes, das für die Beisetzung eines Sarges genutzt wird. Eine Bepflanzung auf der Grabstelle sowie deren Einfassung ist nicht vorgesehen. Die Pflege der Grasflächen übernimmt die Gemeinde.
Diese beiden Bestattungsmöglichkeiten werden in der letzten Zeit verstärkt nachgefragt. Die Gemeinde hat auf diesen Bedarf entsprechend reagiert. Um diese neuen Bestattungsformen auf dem Altdorfer Friedhof letztlich auch durchführen zu können, müssen diese in der Friedhofsordnung abgebildet werden. Gleichzeitig hat der Gemeindetag Baden-Württemberg eine neue Friedhofs-Mustersatzung veröffentlicht, in welcher die aktuellen Neuerungen sowie Rechtsprechungen mit aufgenommen bzw. berücksichtigt wurden. Um alle erforderlichen Änderungen mit aufzunehmen schlug die Gemeindeverwaltung vor, eine Neufassung der Friedhofsordnung vorzunehmen.
Sodann erläuterte Kämmerer Sven Fischer die Unterschiede zwischen der bisherigen Friedhofsordnung und der Neufassung anhand einer Powerpointpräsentation.
Der Gemeinderat diskutierte eingehend über die vorliegende Neufassung der Friedhofsordnung. Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen sowie einiger redaktioneller Änderungen hat der Gemeinderat die Neufassung der Friedhofsordnung der Gemeinde Altdorf erlassen. Die Friedhofsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

TOP 5: Grundstücksangelegenheiten; Künftige Nutzung des Gebäudes Kirchplatz 4 als Heimatmuseum und Büro Jugendreferat

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte zunächst daran, dass sich der Gemeinderat im Rahmen seiner Klausurtagung am 20. Januar 2012 auch Gedanken über die künftige Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes Kirchplatz 4 gemacht hatte. Dabei wurde angedacht, in diesem Gebäude ein Büro für die Jugendreferentin einzurichten. Sofern dies umgesetzt werden kann, könnten die Räume des bisherigen Jugendreferates in der Bühlstraße als Mietwohnung vermietet werden. Die restlichen Räume im Gebäude Kirchplatz 4 könnten dem Arbeitskreis Altdorfer Heimatgeschichte als Heimatmuseum zur Verfügung gestellt werden. Das Gebäude hätte somit vollständig eine öffentliche Nutzung. Überlegt wurde ebenso, ob das Gebäude alternativ als Wohngebäude vermietet werden könnte.
Der Vorsitzende führte aus, dass die Verwaltung die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung des Gebäudes untersucht und gemeinsam mit dem Kreisbaumeister sowie mit dem Denkmalamt besichtigt hat.
Zunächst ging Bürgermeister Erwin Heller in seinem Sachvortrag auf die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken ein. Er berichtete, dass im Falle einer Nutzung als Mietwohnung erhebliche Investitionen anfallen. Neben den eigentlichen Renovierungsarbeiten müssten aufwendige energetische Maßnahmen umgesetzt werden. Zudem müsste eine Bad eingebaut werden. Da die Mittel aus dem Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ aufgebraucht sind, sind keine Zuschüsse hierfür zu erwarten. Er hat daher davon abgeraten, dieses Gebäude einer Wohnnutzung zuzuführen.
Sodann ging der Schultes auf eine mögliche Nutzung des Gebäudes als Heimatmuseum und Büro für das Jugendreferat ein. Er führte aus, dass der Arbeitskreis Altdorfer Heimatgeschichte schon seit Jahren nach Räumlichkeiten für ein Heimatmuseum sucht. Er bewertete das Geburtshaus von Johann Michael Hahn als geradezu prädestiniert für eine solche Nutzung. Das Gebäude steht insbesondere „wegen einem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Hauses aus heimatgeschichtlichen (= religions- und landesgeschichtlichen) Gründen“ unter Denkmalschutz.
Der Arbeitskreis Heimatgeschichte ist sehr stark daran interessiert, dieses Gebäude künftig als Heimatmuseum zu nutzen. Er hat auch bereits eine Nutzungskonzeption ausgearbeitet. Zudem wäre der Arbeitskreis ferner dazu bereit, die Räume für seine Zwecke auf eigene Kosten zu renovieren und umzubauen. Er würde hier Geld und Arbeitsleistung einbringen.

Die Verwaltung hat zusammen mit der Jugendreferentin Frau Wolf die Räumlichkeiten besichtigt. Frau Wolf kann sich sehr gut vorstellen hier ihr Büro einzurichten und die vorhandene Küche z. B. für Besprechungen (Streitschlichtung, Gespräche...) mit zu nutzen. Allerdings würde Sie noch einen zusätzlichen Abstellraum benötigen, der beispielsweise im nicht ausgebauten Dachgeschoss eingerichtet werden könnte. Außerdem müsste noch eine Toilette (nach Möglichkeit im vorhandenen Abstellraum) eingebaut werden.

In der kurzen Diskussion lobten einige Gemeinderäte den Beschlussvorschlag und sahen darin einen Mehrwert für die Gemeinde Altdorf. Sodann beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Räume des Erdgeschosses, des Obergeschosses –mit Ausnahme des Zimmer 1 (Büro Jugendreferat) - und des Dachgeschosses des Gebäudes Kirchplatz 4 (Geburtshaus vom Johann Michael Hahn) bis auf Weiteres kostenfrei dem Arbeitskreis Altdorfer Heimatgeschichte zur Einrichtung eines Heimatmuseums zu überlassen. Der Arbeitskreis Altdorfer Heimatgeschichte baut die ihm für Museumszwecke überlassenen Räume auf eigene Kosten aus. Die Gemeinde richtet im Obergeschoss dieses Gebäudes im Zimmer 1 ein Büro für das Jugendreferat ein. Außerdem kann das Jugendreferat zusammen mit dem AK Altdorfer Heimatgeschichte die vorhandene Küche nutzen. Die Gemeinde richtet im Abstellraum eine Toilette ein.

TOP 6: Grundstücksangelegenheiten; Grunddienstbarkeit für das Grundstück Flst. 35 der Evangelischen Kirchengemeinde für den Überbau durch das Bürgerhaus

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte zunächst daran, dass die Gemeinde im Zuge des Umbaus des Alten Schulhauses zu einem Bürgerhaus bereits im Jahre 2010 eine Teilfläche von 19 qm von der Evangelischen Kirchengemeinde erwerben konnte. Dies war notwendig, um Nebenräume (Foyer, Küche, Lagerraum) für den Bürgersaal zu verwirklichen. Eine weitere Teilfläche von ca. 26 qm wurde durch das Bürgerhaus überbaut. Für diesen Überbau muss noch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch, nämlich die Gestattung des Überbaus, eingetragen werden.
Der Evangelische Oberkirchenrat hat die Gestattung des geplanten Überbaus in Aussicht gestellt. Hierfür ist allerdings noch eine entsprechende Entschädigung zu regeln. Anstelle einer Geldentschädigung könnte sich die Ev. Kirchengemeinde auch vorstellen ein kostenloses Nutzungsrecht für den Mehrzweckraum im Obergeschoss des Gebäudes während der sonntäglichen Gottesdienstzeiten zu erhalten. Denn diese würde diesen Mehrzweckraum selbst gerne für Familien mit Kleinkindern nutzen, die den Gottesdienst dort per Tonübertragung hören könnten. Dadurch haben Familien mit Kleinkindern die Möglichkeit am Gottesdienst teilzunehmen, ohne dass die Kinder den Gottesdienst stören.
Die Gemeindeverwaltung sieht diesbezüglich keine Nutzungskonflikte mit anderen Nutzern und steht dieser Lösung positiv gegenüber. In Ausnahmefällen (z. B. Gemeindeveranstaltungen, Ausstellungen, Jubiläumsfeiern) könnte die Nutzung auch während der Gottesdienstzeiten anderen Nutzern überlassen werden.

Am Ende seines Sachvortrages betonte der Schultes, dass die Gemeinde während der nunmehr fast 3-jährigen Sanierungs- und Umbauzeit der Kirchengemeinde den Zugang zur Kirche und eine Teilfläche Ihres Grundstückes erheblich blockiert hat, was die Kirchengemeinde anstandslos hingenommen und mitgetragen hat. Dafür bedankte sich der Vorsitzende recht herzlich.
Bei der ausführlichen Diskussion loben einige Gemeinderäte das gute Miteinander zwischen bürgerlicher Gemeinde und Kirchengemeinde. Sie bewerten die vorgeschlagenen Regelung als gut und praktikabel. Ein Mitglied des Gemeinderats sprach sich dagegen für eine Trennung zwischen der Raumnutzung und der finanziellen Abgeltung des Überbaus aus. Bürgermeister Erwin Heller stellte diesbezüglich nochmals die Vorzüge dieser Regelung für beide Seiten dar. Sodann beschloss der Gemeinderat der evangelischen Kirchengemeinde als Gegenleistung für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf ihrem Grundstück Flst. 35, Kirchplatz 1, zugunsten der bürgerlichen Gemeinde für den Überbau durch das Bürgerhaus die Mehrzweckräume im ersten Obergeschoss des Bürgerhauses während ihrer sonntäglichen Gottesdienste kostenfrei zu überlassen. In besonderen Ausnahmefällen (z. B. Gemeindeveranstaltungen, Ausstellungen, Jubiläumsfeiern) kann die Gemeinde diese Räume während der Gottesdienstzeiten auch anderen Nutzern überlassen.
Die bürgerliche Gemeinde stellte die Ev. Kirchengemeinde im Rahmen des Zulässigen von allen Ansprüchen frei, die sich dadurch ergeben können, dass am Bauwerk der Gemeinde („Überbau“) Schäden dadurch entstehen, dass die Kirchengemeinde ihrer Pflicht zur Unterhaltung der Zufahrt nicht oder unzureichend genügt.

TOP 7: Vorschlagsliste der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014-2018; Information über das Aufstellungsverfahren

Hauptamtsleiter Roland Narr führte aus, dass nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bei den Gerichten in den Strafkammern sog. Schöffen als ehrenamtliche Richter tätig sind. Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 gewählten Schöffen endet am 31. Dezember 2013. Somit steht für die Jahre 2014 – 2018 die Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen an. Dem Amtsgericht Böblingen sind für das Landgericht und das Schöffengericht nun auf einer einheitlichen Liste 5 Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 vorzuschlagen. Er erläuterte, dass an die Personen, die Schöffe werden wollen ganz bestimmte Anforderungen gestellt werden, die im einzelnen im Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt sind. Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 07. Mai 2013 bzw. am 11. Juni 2013 die Kandidaten für das Schöffenamt vorschlagen wird. Die Verwaltung hat die Gemeinderäte daher darum gebeten, im Vorfeld Bewerber zu benennen, wobei das Einverständnis der Betreffenden vorliegen muss. Darüber hinaus haben bislang die beiden Altdorfer Herren Martin Rothmann und Bruno Schwarz ihr Interesse am Schöffenamt bekundet.
In der kurzen Diskussion bat ein Gemeinderat zur Wahl der Sitzung noch einige persönlichen Daten über die jeweiligen Personen zu erhalten, da nicht automatisch sichergestellt ist, dass jeder Gemeinderat die Bewerber auch persönlich kennt. Sodann stimmte der Gemeinderat dem Bewerberverfahren zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2014 – 2018 einstimmig zu.

TOP 8: Bebauungspläne von Nachbargemeinden; Bebauungsplanverfahren „Seegärten II – Handel, Dienstleistungen und Wohnen“ der Gemeinde Weil im Schönbuch

Hauptamtsleiter Roland Narr berichtete, dass die Gemeinde Weil im Schönbuch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Seegärten II – Handel, Dienstleistung und Wohnen“ gefasst hat. Der Bebauungsplan dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der Grundversorgung der Bürger in Weil im Schönbuch mit Gütern des täglichen Bedarfs zu schaffen. Ferner kann durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohnbebauung im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung realisiert werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Der Planbereich liegt an der Hauptstraße im Ortskern. Konkret plant die Gemeinde Weil im Schönbuch auf diesem Areal die Ansiedlung eines Vollsortimenters. Der CAP-Markt in der Ortsmitte wird zum September 2013 definitiv schließen. Damit fällt letztlich der innerörtliche Lebensmittelmarkt in Weil im Schönbuch weg. Ohne Diskussion beschloss der Gemeinderat zum Bebauungsplan „Seegärten II – Handel, Dienstleistung und Wohnen“ der Gemeinde Weil im Schönbuch keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

TOP 9: Bausachen

9.1 Der Gemeinderat stellte sein gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Weilemer Weg 23, Flst. 4961/3 hinsichtlich der Dachform „Walmdach“ sowie zur Überschreitung des Baufensters mit einer Ecke des Anbaues um ca. 50 cm zzgl. Dachvorsprung (ca. 50 cm) in Aussicht.

9.2 Der Gemeinderat stellte das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 2 Wohnhäusern (Haus 2 mit Einliegerwohnung) auf dem Grundstück Bachstraße 2, Flst. 30 und 30/1 in Aussicht.