Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu Beginn der Sitzung die Zuhörer, den Vertreter der Presse sowie die Mitglieder des Gemeinderats. Wie zu Beginn eines jeden Kalendervierteljahres üblich, rief er als ersten Tagesordnungspunkt die Einwohnerfrageviertelstunde auf.

TOP 1: Einwohnerfrageviertelstunde

Sachstand zum Carsharing-Angebot

Ein Einwohner wollte wissen, wann mit der Ladestation für e-Fahrzeuge zu rechnen sei. Geplant ist es, zwei der öffentlichen Parkplätze im Seeweg am Friedhof als Ladeplätze einzurichten. Die firma deer aus Calw wird einen Platz für das Carsharing-Fahrzeug und daneben einen freien Ladeplatz einrichten. Bürgermeister Erwin Heller berichtete, es habe letzte Woche einen gemeinsamen Termin mit allen Beteiligten gegeben. Das Carsharing-Fahrzeug für Altdorf sei bestellt und die Bauarbeiten könnten nach den Sommerferien im Laufe des Septembers dann auch beginnen.

Hochwasserschutzmaßnahmen

Ein Anwohner der Laienstraße wollte über den Sachstand zum Hochwasserschutz informiert werden. Bürgermeister Erwin Heller erinnerte daran, dass das Thema Hochwasserschutz seit dem außergewöhnlichen Ereignis im Juni 2018 immer wieder im Gemeinderat behandelt worden sei. Die Fortschreibung der Flussgebietsuntersuchung sowie eine Starkregengefahrenkarte sind bereits seit langer Zeit beauftragt. Die für die Finanzierung notwendigen Zuschussanträge sind gestellt und bereits bewilligt. Sowohl die Flussgebietsuntersuchung als auch die Starkregengefahrenkarte sind der Ausgangspunkt, um sinnvolle Hochwasserschutzmaßnahmen planen zu können.

Das beauftragte Ingenieurbüro Wald & Corbe ist für beide Untersuchungen auf Befliegungsdaten angewiesen, die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg(LUBW) geliefert werden müssen. Die Befliegung des Landkreises Böblingen hat bereits vor einiger Zeit stattgefunden. Die dabei gewonnenen Daten sind jedoch erst im März/April 2021 nach der 5. Nachbesserung an das Land so geliefert worden, dass sie verwendet werden können. Das Büro Wald & Corbe arbeitet seither bereits intensiv daran und wird voraussichtlich im September erste Ergebnisse vorstellen können. Für den Oktober ist eine Informationsveranstaltung für Interessierte fest eingeplant. Dort können dann auch Maßnahmen vorgestellt und diskutiert werden, die gegen Hochwasser schützen. Eine Vorsorge für jedwedes Regenereignis können diese jedoch nicht bieten. Die Kanalisation der Kommunen sind alle auf ein fünfjähriges Regenereignis ausgelegt. Ist der Niederschlag stärker, kann es immer einen Rückstau und Hochwasser geben. Man kann aber Maßnahmen ins Auge fassen, die dies verhindern oder zumindest den Schaden minimieren. Ein erster Schritt, den die Gemeinde veranlasst hat, ist die regelmäßige Pflege und das Freihalten von Gräber und Ablaufschächten durch den Bauhof. Und die geplante Außengebietsentwässerung, die auf den Daten der Flussgebietsuntersuchung und der Starkregengefahrenkarte aufbaut, kann dann ebenfalls bald in Angriff genommen werden, ergänzt der Vorsitzende.

Verkehrssicherheit im Seeweg

Ein Einwohner, der sich auch als „Helfer vor Ort“ engagiert, berichtete von einem Unfall im Seeweg auf Höhe des neuen Spielplatzes, bei dem ein Kind am vergangenen Wochenende verletzt worden war. Die Verwaltung sei bereits über diesen Vorgang informiert und habe die Verkehrsverhältnisse vor Ort aufgenommen, berichtete Bürgermeister Erwin Heller. Man wolle nun prüfen, ob es Optimierungslösungen gibt, um die Situation zu entschärfen. Letztlich seien aber alle Verkehrsteilnehmer und auch die Eltern spielender Kinder dazu aufgefordert, auf andere Verkehrsteilnehmer besonders gut zu achten, um weiteren Schaden zu vermeiden.

TOP 2: Satzung zur Änderung der Kindergartensatzung

Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022

Die Gemeinde Altdorf als Trägerin der Altdorfer Kindertageseinrichtungen orientiert sich bei der regelmäßigen Überprüfung der Elternbeiträge an den gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände von Kirchen und Kommunen. Zuletzt wurden die Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch zum 01.09.2019 für das Kindergartenjahr 2019/2020 angepasst.

Nachdem der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Baden-Württemberg zum 29.06.2020 wieder aufgenommen werden konnte, empfahlen die Spitzenverbände im Juli 2020 eine pauschale Anhebung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 um 1,9%. Während umliegende Kommunen dieser Empfehlung gefolgt sind, hat der Altdorfer Gemeinderat im Oktober 2020 auf diese Erhöhung verzichtet. Die Eltern sollten in diesen möglicherweise auch finanziell schwierigen Zeiten dadurch nicht zusätzlich belastet werden. Zudem konnten auch die üblichen Betreuungszeiten im Kindergarten zu dieser Zeit nicht immer angeboten werden. Diese Erhöhung soll nun mit der Regelanpassung für das neue Kindergartenjahr nachgeholt werden. Diese Steigerung bleibt bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück. Damit wird man nicht nur den Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen, sondern auch den Elternhäusern gerecht.

Für das Kindergartenjahr 2021/2022 empfehlen die Trägerverbände landesweit in Baden-Württemberg eine Steigerung der Elternbeiträge von 2,9 %. Damit soll ein Kostendeckungsgrad von rund 20% der Betriebsausgaben durch die Elternbeiträge erreicht werden. Die Gemeinde Altdorf ist von einer 20 %-igen Deckungsquote weit entfernt.

Für das neue Kindergartenjahr 2021/2022 beschloss der Gemeinderat einstimmig die vorgeschlagene Erhöhung um insgesamt 4,8 % als Satzung. Diese wird im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht und kann auf der Homepage unter www. Altdorf-bb.de“ beim Ortsrecht aufgerufen werden.

TOP 3: Kinderhaus Buchenweg, An- und Umbau Vergabe der Abbrucharbeiten

Die Abbrucharbeiten für das Krippengebäude im Kinderhaus Buchenweg wurden an den günstigsten Bieter, die Firma BS Abbruch & Recycling GmbH & Co.KG zum Bruttoangebotspreis von 33.201 € vergeben. Dieses Angebot liegt rund 7 % unter der Kostenberechnung.

TOP 4: Bausachen

Neubau eines Zweifamilienhauses mit 3 Garagenstellplätzen auf Flst. 174/2, Hildrizhauser Straße 11

Nach einer angeregten Diskussion, ob sich das geplante Zweifamilienhaus mit einer geplanten Dachneigung von 28 Grad in das Orts- und Straßenbild in der Hildrizhauser Straße einfügt, beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme, das gemeindliche Einvernehmen für eine geänderte Planung mit einer Dachneigung von 35 bis 38 Grad in Aussicht zu stellen. Eine sinnvolle und zeitgemäße Nutzung der geplanten Wohnung im Dachgeschoss solle ermöglicht werden.

TOP 5: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Zuschuss aus der Kinderbetreuungsfinanzierung

Finanziell Erfreuliches könnte Bürgermeister Erwin Heller berichten. Zusätzlich zu den Mitteln aus der Städtebauförderung, erhält die Gemeinde für den Neubau und die Sanierung des Kinderhauses Buchenweg einen Zuschuss aus der Kinderbetreuungsfinanzierung in Höhe von 165.000 €.

Anfragen

Verkehrsspiegel an der nördlichen Einmündung Würmstraße/Brombergweg

Ein Gemeinderat regte an, an der nördlichen Einmündung Würmstraße / Brombergweg einen Verkehrsspiegel anzubringen. Die Situation dort sei unübersichtlich und außerdem werde dort schneller als die erlaubten 30 km/h gefahren. Die Verwaltung wird dies aufgreifen.